Syllabus
Registration via LPIS
LV-Gegenstand ist die Vermittlung von Grundkenntnissen für die Erstellung einer juristischen Bachelorarbeit. Näheres siehe bei den einzelnen Unterrichtseinheiten.
Nach LV-Abschluss verfügen die Studierenden über Grundkenntnisse für die formal und methodisch korrekte Abfassung einer juristischen Bachelorarbeit. Im Einzelnen werden folgende Grundkenntnisse des rechtswissenschaftlichen Arbeitens erworben:
1. Kenntnis und praktische Anwendung der juristischen Methodenlehre (zB Auslegungsregeln, Analogie, Normenkonkurrenz)
2. Kenntnis und praktische Anwendung von gebräuchlichen Abkürzungs- und Zitierregeln.
3. Effektives Recherchieren (insb von Normen, Judikatur, Fachliteratur) in Fachbibliotheken und juristischen Datenbanken.
4. Abfassung juristischer Fachtexte (erprobt am Beispiel einer selbständig zu verfassenden Entscheidungsbesprechung).
Die LV hat Work-Shop-Charakter.
1. Begleitunterlagen zur Stundenvorbereitung der LV-Teilnehmer/innen.
2. Gemeinsame Aufarbeitung des Lehrstoffes (verschiedene Themenbereiche) in den einzelnen Unterrichtseinheiten. Präsentation des Stoffes, Diskussion mit mündlicher Mitarbeit.
3. Bearbeitung kurzer Übungsbeispiele (zB Übung von Abkürzungen und Literaturzitaten) zwischen den einzelnen LV-Terminen.
4. Praktische Anleitung für die Recherche und das Abfassen rechtswissenschaftlicher Texte.
Für den positiven LV-Abschluss sind drei Teilleistungen erforderlich.
1. Aktive mündliche Mitarbeit.
2. Bearbeitung kurzer Übungsbeispiele (zB Übung von Norm-, Judikatur- und Literaturzitaten) zwischen den einzelnen LV-Terminen.
3. Abfassung einer methodisch korrekten Entscheidungsbesprechung (Richtwert 7-10 Seiten) als Hausarbeit.
Beurteilungsschwerpunkt (Gewichtung 80 %) ist die formale und inhaltliche Qualität der Entscheidungsbesprechung. Die mündliche Mitarbeit wird mit 10 % berücksichtigt, die Ausarbeitung der Übungsbeispiele ebenfalls mit 10 %.
Die Aufnahme in die LV erfolgt nach Maßgabe der Bachelorstudienpläne für Wirtschaftsrecht und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften nach der Reihenfolge der Anmeldungen und nach Maßgabe der verfügbaren Raumkapazität.
Sprechstunde, Di., 10.30 - 11.30 im Institut (Gebäude D3, 1.OG, Raum 1.222 - Zugang links neben dem Front Office) sowie nach der LV, telefonisch unter 313-36/4989 und per E-Mail (Julia.Eichinger@wu.ac.at).
Unit | Date | Contents | ||
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1 | 3. 10. 2016 |
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2 | 4. 10. 2016 |
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3 | 5. 10. 2016 | HINWEIS: Dieser LV-Termin beginnt wegen einer Terminkollision erst um 16:30 !!! G) Methodisches Grundlagenwissen: - Auslegungsregeln für Gesetze und andere generell-abstrakte Rechtsakte - Analogie, Umkehrschluss, teleologische Reduktion - Normenkonkurrenz - Auslegungsregeln für Verträge und Rechtsgestaltungserklärungen - Auslegungsregeln für KollV und BV |
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4 | 6. 10. 2016 |
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5 | 7. 10. 2016 | I) Näheres zur Entscheidungsbesprechung: - Tipps der LV-Leiterin zum Verfassen einer Entscheidungsbesprechung. - VERTEILUNG von drei höchstgerichtlichen ENTSCHEIDUNGEN (insb OGH, EuGH; jeweils eine E zum Arbeitsrecht, zum Sozialrecht und zum allgemeinen Zivilrecht) zur schriftlichen Besprechung ("Glosse", " Rezension") durch die einzelnen LV-Teilnehmer/innen in Form einer Hausarbeit. Die Teilnehmer/innen können eine dieser drei E zur Bearbeitung auswählen. ABGABETERMIN für Entscheidungsbesprechung: FR, 28. 10. 2016 ist der spätestmögliche (!) Abgabezeitpunkt für die von den Teilnehmer/inne/n verfassten Entscheidungsbesprechungen. Umfang: Richtwert 7 - 10 Manuskriptseiten (Text und Verzeichnisse) Formatierung: Seitenformat: A4, Text: 12 pt, 1,5 zlg, Fußnoten: 10 pt, 1 zlg, jeweils Blocksatz. Abgabe des Textes als E-Mail-Attachment an Julia.Eichinger@wu.ac.at (word oder pdf-Dokument). |
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6 | 18. 11. 2016 | Feedback-Termin Abschlussbesprechung zu konkreten Fragen und gemeinsame Diskussion zu den korrigierten Entscheidungsbesprechungen der Teilnehmer/innen. |
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