Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/17/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | TC.3.11 |
Monday | 10/24/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | TC.3.11 |
Monday | 10/31/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | TC.3.11 |
Monday | 11/07/16 | 04:30 PM - 08:15 PM | TC.3.11 |
Monday | 11/14/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | D5.1.002 |
Monday | 11/21/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | TC.3.11 |
Monday | 11/28/16 | 04:30 PM - 07:45 PM | TC.3.11 |
Wednesday | 12/07/16 | 11:00 AM - 01:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, die übrigen Rechtsverkehrsteuern und das Verfahrens- und Organisationsrechts zu beherrschen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden,
- ausgehend von Fallbeispielen, in denen materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme verwoben sind, die juristische Subsumtionstechnik anhand der wichtigsten Steuern anzuwenden,
- praxisgerecht mit offenen Fallbeispielen umzugehen, um wie in der Praxis den Sachverhalt vollständig zu ermitteln und diesen unter den Tatbestand der einschlägigen steuerrechtlichen Norm zu subsumieren.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden: Die Studierenden erkennen, dass unterschiedliche rechtliche Lösungen gleichermaßen richtig sein können. Sie sind in der Lage, Argumente für unterschiedliche Auffassungen nachzuvollziehen, wiederzugeben und sich begründet dazu eine eigene Meinung zu bilden.
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht durch:
1. Eine Kurzklausur in der 4. Lehrveranstaltungseinheit über den Inhalt der ersten drei Lehrveranstaltungseinheiten. Diese Kurzklausur dauert 20 Minuten und es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
2. Eine Klausur über das gesamte Stoffgebiet der Lehrveranstaltung. Diese Klausur dauert 90 Minuten und es können maximal 76 Punkte erreicht werden.
3. Mitarbeit. Durch Mitarbeit können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Maximal 8 Punkte davon können an Studierende vergeben werden, die sich für eine Lehrveranstaltungseinheit alle Fallbeispiele vorbereitet und sich als eine/r der Diskussionspartner/innen zu Beginn der Lehrveranstaltung gemeldet haben und vom oder von der Lehrveranstaltungsleiter/in ausgewählte Fallbeispiele erfolgreich lösen. Maximal 4 Punkte können durch laufende Mitarbeit in den anderen Lehrveranstaltungseinheiten erzielt werden.
Folgender Notenschlüssel gilt für den Grundkurs Steuerrecht:
87 bis 100: Sehr Gut
74 bis 86: Gut
62 bis 73: Befriedigend
51 bis 61: Genügend
0 bis 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht setzt insgesamt die Erreichung der notwendigen Mindestpunkteanzahl (51) voraus. Eine positive Absolvierung jeder einzelnen Teilleistung ist nicht erforderlich. Die positiv erbrachten Teilleistungen werden bis zum nächsten angebotenen Nachprüfungstermin im gleichen oder darauf folgenden Semester vorgetragen.
Back