Syllabus
Registration via LPIS
Die Lehrveranstaltung steht unter dem Subtitel:
Onisiwo, Wisio & Co - arbeitsrechtliche Ansprüche im Berufssport und Möglichkeiten zu deren Durchsetzung
Die Erarbeitung des Lehrstoffs erfolgt nicht abstrakt, sondern anhand mehrerer konkret (teilweise über drei Instanzen) abgelaufener Verfahren vor inländischen Gerichten .
Dazu werden arbeitsrechtliche Akten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Akten wird das arbeits- und sozialrechtliche Verfahren von der ersten Kontaktaufnahme mit den Klägern bis zum OGH Urteil dargestellt. Dabei werden sowohl die materiellrechtlichen, wie auch die wichtigsten prozessrechtlichen Grundlagen bis hin zur Lösung auf der Basis der Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte (einschließlich OGH) erarbeitet.
Unabhängig davon wird in geraffter, überblicksmäßiger Form der sozialrechtliche Schutz von Berufssportlern erarbeitet.
Die Lehrveranstaltung ist im hohen Maße praxisorientiert, setzt sich aber auch mit dogmatischen Fragen des nationalen und internationalen Arbeits- und Sportrechts und der Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung auseinander. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen Studierende in der Lage sein:
• insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen auch unter dem Aspekt und der realistischen Bewertung eines möglichen Prozessausganges (Kostenfolgen !) zu erfassen;
• schon vorhandenes oder erst zu erarbeitendes Fachwissen anhand konkreter Problemstellungen umzusetzen (Gestaltung des Referats);
• Präsentationstechniken und die Argumentation in Fachdiskussionen zu verbessern;
• sich - auch unter Verwendung der Bibliothek und der Rechtsdatenbanken - über die aktuelle Gesetzeslage, die Judikatur und den wissenschaftlichen Meinungsstand auch auf internationaler Ebene schnell zu informieren;
• Gesetzestexte sinnerfassend zu lesen, Kommentare zu nützen und Entscheidungen richtig zu verwerten und dies bei der Problemlösung zu nutzen.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt primär durch Referate, teilweise durch Vortrag und Bearbeitung dreier konkreter, arbeitsrechtlicher Fallbeispiele, wovon einer drei Instanzen durchlaufen hat.
Von den Studierenden werden Referate (PPP; USB-Stick) erwartet, in welchen abstrakt oder anhand der Fallbeispiele die aktuelle Rechtslage und deren Ausformung durch Lehre und Rechtsprechung kurz und prägnant darzustellen ist.
Die ReferentInnen erarbeiten für die übrigen TeilnehmerInnen eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Ergebnisse (Handout). Im Vordergrund steht daher:
• Praxisorientierte Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete unter Berücksichtigung EU- rechtlicher Normen, des nationalen und internationalen (staatlichen) Rechts und des Rechts der Verbände
• Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte unter Berücksichtigung von Lehrmeinungen
• Präsentationen mit Fragemöglichkeit
• Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
• Diskussion
Die Lehrveranstaltung setzt Basiswissen des österreichischen Arbeitsrechts und Sozialrechts voraus, insbesondere:
• Individualarbeitsrecht
• Grundzüge des Sozialrechts.
Das Fachseminar aus Arbeits- und Sozialrecht sollte erst nach Absolvierung der Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen des österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts besucht werden!
Kenntnisse über Grundzüge des allgemeinen Prozessrechts und des kollektiven Arbeitsrechts sind ebenso von Vorteil wie Interesse für Fragen des Berufssports.
Unit | Date | Contents |
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1 | 14. 3. 2017 | Vorbesprechung, Einführung in die Arbeitsweise, Vergabe der Referatsthemen. Grundinformation zu arbeits- sozial- und verfahrensrechtlichen Erkenntnisquellen und Techniken. |
2 | 28. 3. 2017 |
weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
3 | 4. 4. 2017 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
4 | 2. 5. 2017 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
5 | 9. 5. 2017 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden.
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6 | 16. 5. 2017 | Klausur |
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