Vorkenntnisse aus Privatrecht (insb durch positive Absolvierung der PI „Zivilrecht für Fortgeschrittene“) sind stark anzuraten, da es sich bei unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Themen (in aller Regel) um Sonderprivatrecht handelt. So finden sich im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Ergänzungen, Modifizierungen und Einschränkungen allgemein zivilrechtlicher Rechtsinstitute und Vorschriften. Wo das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht keine eigene Regelung getroffen hat, ist das allgemeine Zivilrecht grundsätzlich weiterhin (subsidiär) anwendbar.
Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts wie etwa Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, besonderes Schuldrecht (Kaufvertrag, Schadenersatz etc.) sind daher essentiell und Grundvoraussetzung für die Analyse und das Verständnis von spezifischen unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Rechtsinstituten.
Eine vorangehende Beschäftigung mit den allgemeinen zivilrechtlichen Grundlagen und Inhalten erscheint daher mehr als sinnvoll und ist für eine positive Absolvierung der LV „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ dringend zu empfehlen.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Zehn Plätze werden für Studierende, die die LV im letzten Semester negativ abgeschlossen haben, reserviert (ebenfalls „first-come, first-served Prinzip“, Anmeldung per E-Mail an martin.schmid@wu.ac.at).