Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
1. Mündliche Leistung (20 %)
- Vorbereitung auf und Mitarbeit in der Einheit (Falllösung)
- kurze Präsentation einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
2. Zwischenklausur (30 %)
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung (50 %).
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus der Note der Zwischenklausur, der Abschlussklausur und der mündlichen Mitarbeit zusammen. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich; bei einer negativen Abschlussklausur muss die Zwischenklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert werden und eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen.
Eine Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die LV besteht Anwesenheitspflicht (Maximale Fehlzeit insgesamt 4 Stunden).