Syllabus

Title
5376 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Julia Nicolussi
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/10/17 to 02/17/17
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 03/07/17 05:00 PM - 08:00 PM D3.0.222
Tuesday 03/14/17 05:00 PM - 08:30 PM D3.0.222
Tuesday 03/21/17 05:00 PM - 08:30 PM D3.0.222
Tuesday 03/28/17 05:00 PM - 08:00 PM D3.0.222
Tuesday 04/04/17 05:00 PM - 08:00 PM D3.0.222
Tuesday 05/02/17 05:00 PM - 08:00 PM D4.0.039
Tuesday 05/09/17 05:00 PM - 08:00 PM D3.0.222
Wednesday 05/10/17 05:00 PM - 07:30 PM TC.2.03
Contents
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung und Kernbereiche des Gesellschaftsrechts.
Learning outcomes
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Teaching/learning method(s)
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Assessment

Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Endklausur, der mündlichen Mitarbeit sowie Mitarbeitstests. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests) und maximal 60 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. 

Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter: PI). Das jeweilige Kapitel wird aus dem Skriptum für die nächste Stunde vorzubereiten sein. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt bei der Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. 

Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt 2 schriftliche Zwischenklausuren statt. Die Zwischenklausuren sollen auf die Endklausur vorbereiten.

Endklausur: Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.

Last edited: 2017-02-13



Back