Syllabus
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Die Lehrveranstaltung hat die Schriftsatzgestaltung in der rechtsanwaltlichen Praxis zum Gegenstand. Ausgehend von allgemeinen Hinweisen zum Aufbau von Eingaben soll der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung im Verfassen und der gemeinsamen Analyse von Schriftsätzen liegen.
Behandelt werden alle gängigen Schriftsatztypen:
- Schriftsätze im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (Verfassen von Anträgen, Einwendungen, Vorstellungen gegen Mandatsbescheide, Einsprüchen gegen Strafverfügungen, Berufungen gem § 63AVG und Devolutionsanträgen gem § 73 Abs 2 AVG)
- Schriftsätze an die Verwaltungsgerichte (Verfassen von Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerden, typenfreien Beschwerden sowie von Vorstellungen gem § 54 VwGVG gegen Entscheidungen eines Rechtspflegers)
- Schriftsätze an den VwGH und den VfGH (Verfassen von Revisionen an den VwGH, Fristsetzungsanträgen,Beschwerden an den VfGH, Individualanträgen auf Normenkontrolle sowie von Klagen gem Art 137 B-VG)
- Schriftsätze an den EGMR und den EuGH (Verfassen von Individualbeschwerden sowie von Nichtigkeits-und Schadenersatzklagen, Rechtsverfolgung im Vorabentscheidungsverfahren und im Vertragsverletzungsverfahren, Verfassen eines Rechtsmittels an den EuGH gegeneine Entscheidung des EuG)
Die Lehrveranstaltung ergänzt und vertieft die Lehrinhalte aus den öffentlich-rechtlichen Studienfächern und soll die Studierenden insbesondere dazu befähigen, diese Lerninhalte in der Rechtspraxis anzuwenden. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, Schriftsätze formal korrekt aufzubauen und inhaltlich so zu gestalten, dass sie zum Erfolg führen. Dadurch bereitet diese Lehrveranstaltung gezielt auf die Tätigkeit in der beruflichen Praxis, vorallem auf die Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien vor.
Die von den Studierenden erarbeiteten und von den Lehrveranstaltungsleitern durchgesehenen Referatsunterlagen werden am Ende des Semesters in einem Skriptum zusammengefasst, das den Studierenden über die Lehrveranstaltung hinaus als Leitfaden für die Schriftsatzgestaltung in der Praxis dienen kann.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Die SeminarteilnehmerInnen übernehmen jeweils ein Referat zu einem Schriftsatztyp, das den Ausgangspunkt für weiterführende Erläuterungen der Lehrveranstaltungsleiter über den zweckmäßigen Aufbau und den verfahrensstrategischen Rahmen der jeweiligen Eingabe bietet. Auf dieser Grundlage verfassen die SeminarteilnehmerInnen selbständig (im Laufe der Lehrveranstaltung insgesamt) zwei Schriftsätze, deren Aufbau und Inhalt in der jeweils darauf folgenden Einheit gemeinsam analysiert und diskutiert werden. Dadurch wird die Fähigkeit zur effektiven praktischen Umsetzung der Lehrinhalte systematisch weiterentwickelt und gefördert.
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