Aufnahme in die SBWL Personalmanagement
Anmeldung über LPIS vom 03.03.-05.03.2017
Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
Nach einer organisatorischen Vorbesprechung sind die Teilnehmer/innen aufgefordert, sich durch Selbstlektüre die Grundlagen der wesentlichen Inhalte der LV anzueignen. Diese werden zu Beginn des inhaltlichen LV-Blocks mittels kurzer schriftlicher Fragestellungen (uU als MC-Fragen) abgeprüft. In der weiteren Folge geschieht die Vertiefung des Lehrstoffes anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Einstiegsklausur (25%), der Abschlussklausur (50 %) und der mündlichen Mitarbeit (25 %) zusammen. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Einstiegsklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert worden sein, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden für die zweite Klausur vorbereitet haben).
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Während der LV und vor allem bei der Abschlussklausur wird die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) vorausgesetzt.
Aufnahme in die SBWL Personalmanagement
Anmeldung über LPIS vom 03.03.-05.03.2017
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal drei Stunden ist möglich (aber Anwesenheitspflicht bei der Klausur).
Die in der LV bearbeiteten Fälle werden vor der ersten LV-Einheit per E-Mail verschickt; eine rechtzeitige Anmeldung ist also erforderlich.