Syllabus

Title
6133 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Moritz Zoppel, LL.M.
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/10/17 to 02/17/17
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 03/13/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 03/20/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 03/27/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 04/03/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 05/08/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 05/22/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 05/29/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 06/12/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 06/19/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Monday 06/26/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Wednesday 06/28/17 04:30 PM - 07:30 PM TC.0.10 Audimax
Monday 07/03/17 11:00 AM - 01:00 PM TC.2.03
Contents
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht.
Learning outcomes
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Teaching/learning method(s)
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Assessment
Die Beurteilung erfolgt aufgrund einer Endklausur, einer Zwischenklausur und mündlicher Mitarbeit. Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 20 Pkt durch Mitarbeit, 20 Pkt durch die Zwischenklausur und 60 Pkt im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für die Endklausur gibt es keinen zweiten Termin.

 

Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Mitarbeitspunkte werden für die Falllösung während der LV vergeben. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Mitarbeitspunkte, aber auch keine Abzüge.

Zwischen- und Endklausur: Termine und Orte für die Klausuren werden in der Lehrveranstaltung und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch die Fähigkeit, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.

Prerequisites for participation and waiting lists
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind unbedingt notwendig. Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Last edited: 2017-01-13



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