Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 05/09/17 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.2.01 |
Friday | 05/19/17 | 12:00 PM - 02:00 PM | TC.1.02 |
Tuesday | 05/23/17 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.2.01 |
Tuesday | 05/30/17 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.02 |
Tuesday | 06/06/17 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.2.01 |
Tuesday | 06/13/17 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 06/23/17 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.0.04 |
In der LV werden Kenntnisse aus sämtlichen Bereichen des Erbrechts vermittelt:
- Gesetzliche Erbfolge
- Letztwillige Verfügungen
- Pflichtteilsrecht
- Erbschaftserwerb
Im Rahmen der Vermögensnachfolge werden die für den Übergang von Unternehmen und Geschäftsanteilen maßgeblichen Vorschriften sowie die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge behandelt.
Nach Abschluss der LV sind die Studierenden in der Lage, komplexe erbrechtliche Fälle zu lösen und rechtsgeschäftliche Gestaltungen der Erbfolge oder einer antizipierten Erbfolge zu entwerfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Unternehmensnachfolge.
Der Stoff ist von den Studierenden vor den Einheiten selbstständig vorzubereiten.
Die PI ist in zwei Abschnitte untergliedert. Im Grundlagenabschnitt (1. und 2. Einheit) werden die grundsätzlichen Neuerungen der Erbrechtsreform besprochen. Darauf folgt die Zwischenklausur. Im Anschluss daran werden im Vertiefungsabschnitt gemeinsam mit Gastvortragenden besonders praxisrelevante oder dogmatisch anspruchsvolle Probleme des Erbrechts behandelt. Stoff der Endklausur ist der gesamte Stoff der PI.
Die Note setzt sich zusammen aus der mündlicher Mitarbeit (10%), einer Zwischenklausur (45%) und einer Endklausur (45%). Eine positive Beurteilung setzt das Erreichen von insgesamt mehr als 50% voraus.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Vorausgesetzt werden die im Rahmen der Bachelorveranstaltungen FP Zivilrecht, Zivilrecht für Fortgeschrittene sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht erlernten Kenntnisse.
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