Der Beteiligung von BürgerInnen und Interessensgruppen wird ein hoher Stellenwert für nachhaltige Entwicklungsprozesse zugemessen. Partizipationsprozesse werden in zahlreichen Politikfeldern (zB in der Raumplanung, Wasserpolitik oder Energie- und Verkehrspolitik) und auf unterschiedlichen Ebenen (zB bei der Erarbeitung von Strategiepapieren, in lokalen Agendagruppen oder der Genehmigung von Infrastrukturprojekten) durchgeführt.
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Methoden und mit unterschiedlicher Intensität und Formalität. Wer sich an welchen nachhaltigkeitsrelevanten Entscheidungsprozessen in welcher Form und mit welchen Konsequenzen beteiligen kann, wird wesentlich durch das Recht mitbestimmt. Internationale Übereinkommen wie die Aarhus-Konvention und Rechtsakte der EU (zB zur Europäischen Bürgerinitiative oder zur Öffentlichkeitsbeteiligung) wirken dabei häufig als "Motor" für die Entwicklung im nationalen Recht.
In der LV werden Studierende in die Diskussion über Partizipation und Nachhaltigkeit eingeführt und zur kritischen Reflexion über Funktionen, Chancen und Grenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Kontext nachhaltiger Entwicklung angeregt. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Überblick über verschiedene Formen und Einsatzfelder der Öffentlichkeitsbeteiligung. Anhand von Literatur, Fallstudien und Rollenspielen werden sie ihr Verständnis von Partizipation vertiefen und dabei insbesondere auch lernen, zwischen formalen und informalen Partizipationsprozessen zu unterscheiden.
Die LV deckt inhaltlich dieselben Themenbereiche ab wie LV 6162, setzt aber didaktisch den Fokus stärker auf die Aus- und Bearbeitung einer Gruppenpräsentation (siehe Punkt "Leistungen für eine Beurteilung").