Syllabus

Title
6177 Sicherheitsverwaltungsrecht
Instructors
Mag. Emanuel Matti
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/09/17 to 03/09/17
Registration via LPIS
Notes to the course
This class is only offered in summer semesters.
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 03/13/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 03/20/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 03/27/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 04/03/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 05/08/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 05/22/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 05/29/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 06/12/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.222
Monday 06/19/17 03:00 PM - 05:30 PM D3.0.225
Contents

Der Inhalt der Lehrveranstaltung setzt sich aus folgenden vier Themenbereichen zusammen:

  • Verfassungsrechtliche Aspekte der Sicherheitsverwaltung (Organisation und Grundrechte)
  • Sicherheitspolizeirecht unter Berücksichtigung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Fremdenpolizei, Grenzkontrollen und Asylrecht  

 

Learning outcomes
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung verfügen Studierende über ein vertieftes Wissen im Bereich des Sicherheitsverwaltungsrechts und sind in der Lage Rechtsfragen auf diesem Gebiet selbstständig zu lösen. Durch den Austausch mit ExpertInnen aus Behörden und Verwaltungsgerichten sowie der berufsmäßigen Parteienvertretung und den Besuch einer mündlichen Verhandlung bei einem Verwaltungsgericht sind Studierende in der Lage die Vollzugspraxis im Bereich der Sicherheitsverwaltung aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beurteilen. Ferner sind Studierende nach Abschluss der Lehrveranstaltung im Stande Entwicklungen im Sicherheitsverwaltungsrecht weiterzuverfolgen und nachzuvollziehen.
Teaching/learning method(s)
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird an Hand von Fallbeispielen, Kurzreferaten und dem Austausch mit je einem bzw. einer BehördenvertreterIn, RichterIn und RechtsanwältIn erarbeitet, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des Themenbereichs geachtet wird. Zur Vertiefung des Verständnisses ist eine Exkursion zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung vor einem VwG auf freiwilliger Basis geplant.
Assessment
Die Beurteilung erfolgt zum einen auf Grund der mündlichen Mitarbeit (30%) und der Abhaltung eines Kurzreferates zu einem Judikat aus dem Bereich der Sicherheitsverwaltung (20%) . Zum anderen werden zwei schriftliche Klausuren abgehalten, wobei aber jedenfalls eine positiv zu sein hat (50%).
Availability of lecturer(s)
emanuel.matti@wu.ac.at
Last edited: 2017-01-18



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