Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/10/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.4.17 |
Tuesday | 10/17/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.4.17 |
Tuesday | 10/24/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.3.09 |
Wednesday | 10/25/17 | 03:30 PM - 05:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
Tuesday | 10/31/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.4.17 |
Tuesday | 11/07/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.4.17 |
Tuesday | 11/14/17 | 05:00 PM - 08:30 PM | TC.4.17 |
Thursday | 11/23/17 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst die Grundlagen des Schuld- und Sachenrechts, des Unternehmensrechts und des Gesellschaftsrechts.
Die Kursteilnehmer/innen erarbeiten vor jeder Einheit die entsprechenden Kapitel im Selbststudium. In der LV-Einheit werden die theoretischen Grundlagen präsentiert und mit den Kursteilnehmer/innen vertieft. Im Anschluss daran werden die Lehrinhalte anhand von Fällen aufgearbeitet, um die bestmögliche Prüfungsvorbereitung gewährleisten zu können.
a) Mitarbeit (10 Punkte)
Laufende Mitarbeit (max 10 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter).Während der Vertiefung der Theorie bzw im Anschluss bei der Fallbesprechung haben die Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse der Falllösungen zu diskutieren bzw sich aktiv einzubringen. Auch dafür werden Mitarbeitspunkte – je nach Umfang und Inhalt der Wortmeldung – vergeben. Maximal können dabei 2 Mitarbeitspunkte pro Einheit, aber insgesamt nicht mehr als 10 Punkte, erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
b) Zwischentest (30 Punkte)
Beim Zwischentest können max 30 Punkte erreicht werden. Die Zwischenklausur besteht überwiegend aus Fällen die zu lösen sind. Es können auch kleinere Theoriefragen gestellt werden.
c) Endklausur (60 Punkte)
Stoff ist das gesamte Skriptum WPR II (und das Fallskriptum) sowie die Grundlagen aus WPR I.
Mit der Klausur soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt von gesetzlichen Regeln wiederzugeben. Es geht darum, Rechtsvorschriften auf einen konkreten Fall anzuwenden. Aufgabe ist es, Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an.
Auf die Endklausur müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden.
Gesamtbeurteilung
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Es spielt grds keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt (Ausnahme: mind 25 Punkte auf die Endklausur). Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausnahmslos negativ beurteilt. Es gibt keinen Wiederholungstermin für Zwischen- oder Endklausur.
Anwesenheit:
Es besteht Anwesenheitspflicht. Mehr als einmaliges Fehlen (aufgrund der geblockten Abhaltung der LV ist das eine LV-Einheit) führt zur Negativbeurteilung.
ACHTUNG: Können Sie die einzelnen Termine der LV nicht wahrnehmen, melden Sie sich bitte für den Kurs nicht an oder melden Sie sich so rechtzeitig wieder ab, dass anderen KollegInnen auf der Warteliste der Besuch dieser Lehrveranstaltung ermöglicht wird.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus dem
- Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
- dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem
- Schadenersatzrecht
Back