Privatrecht I ist daher keine Anfängerveranstaltung, trotz des Namens handelt es sich dabei nicht um die erste zivilrechtliche Lehrveranstaltung im Bachelorstudium. Privatrecht I baut vielmehr auf die „Einführung in die Rechtswissenschaften“ (davon Zivilrecht: 2,5 ECTS) und den „Grundlagen des Zivilrechts“ (4 ECTS) auf! Der vorausgesetzte Workload beträgt somit 6,5 ECTS = 195 Stunden.
Es werden folgende Kenntnisse im Bereich des Zivilrechts vorausgesetzt (die Gliederung folgt P/S/K).
1. Einführung in das Privatrecht
2. Zustandekommen von Verträgen
3.1. Das Schuldverhältnis: Entstehung und Inhalt
3.2. Leistungsstörungsrecht
4.2.1. Veräußerungsverträge: Kauf und Tausch
5.1. Schadenersatzrecht Grundlagen
7.1. Sachenrecht Grundlagen
7.3. Eigentum (außer Kapitel 2, Miteigentum)
Diese Vorkenntnisse werden im Rahmen einer Einstiegsklausur (1 Stunde) überprüft. Danach besteht bis zur Zwischenklausur die Möglichkeit der Abmeldung ohne einen Antritt zu verlieren.