Syllabus
Title
0467 Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens
Instructors
Mag. Valentina Harnoncourt
Type
PI
Weekly hours
1
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/08/17 to 09/18/17
Registration via LPIS
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Juristische Methodenlehre, Hinweise zur Auswahl des Themas der Bachelorarbeit, Erkennen der wesentlichsten Fragen, die Materialsammlung und -verarbeitung sowie die Erstellung eines Konzepts, richtige juristische Zitierweise, Heranziehen von neuen Medien für das wissenschaftliche Arbeiten (RDB, lexisnexis, RIDA usw).
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- die Anwendung der unterschiedlichen Methoden der Rechtswissenschaft zu beherrschen;
- insb die verschiedenen Regeln für die Auslegung von Rechtsnormen zu kennen und richtig anzuwenden;
- den sicheren Umgang mit der Recherche in rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen sowie die Suche in juristischen Fachbibliotheken zu beherrschen;
- die Struktur, insb den systematischen Aufbau einer Bachelorarbeit zu kennen;
- einen korrekten Anmerkungsapparat zu erstellen, insb die einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln zu kennen und richtig anzuwenden;
- die für eine Bachelorarbeit notwendigen Verzeichnisse (insb Literaturverzeichnis) zu erstellen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- die eigenständige Auseinandersetzung mit der rechtswissenschaftlichen Arbeitstechnik;
- das Kennenlernen der einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln, die auch später im Berufsleben von Bedeutung sein können;
- die korrekte Herangehensweise an die Abfassung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit (Themenwahl, Strukturierung, Organisation des Bearbeitungsablaufs usw).
Vortrag und Übung anhand von Beispielen; Diskussion; EDV-/Online-Demonstration
Die Beurteilung der LV setzt sich zusammen aus den folgenden Kriterien:
- Verfassen einer schriftlichen Arbeit (70%)
- Mitarbeit (10%)
- Mitarbeitstest (20%)
Von der Anwesenheitspflicht werden keine Ausnahmen gemacht.
Last edited: 2017-10-17
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