Syllabus
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Die LV soll sich mit dem Recht als Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung beschäftigen. Es soll auf Probleme der Entwicklung eines Rechtsbegriffs und auf die Grundfragen der juristischen Auslegungslehre eingegangen werden. Kerninhalte des laufenden Semesters:
• Rechtsbegriff(e) in der Jurisprudenz
• Die Struktur der Rechtsnorm und die juristischen Grundmodalitäten
• Regelmodell und Prinzipienmodell des Rechts
• „Komplexe“ Erscheinungsformen des Rechts: Kompetenzen, Grundrechte, Normkomplexe
• Juristische Interpretation
• Wert- und Interessenabwägung in der Rechtswissenschaft und den Sozialwissenschaften
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und richterliche Kontrolldichte
Die LV soll sich mit dem Recht als Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung beschäftigen. Es soll auf Probleme der Entwicklung eines Rechtsbegriffs und auf die Grundfragen der juristischen Auslegungslehre eingegangen werden. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung:
• besitzen die Studierenden vertiefte Kenntnisse der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre,
• sind in der Lage, diese zur Behandlung rechtswissenschaftlicher und praktischer Probleme anzuwenden,
• und beherrschen die Auslegungsarbeit in schwierigen Fällen.
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