Syllabus
Registration via LPIS
Die Ergebnisse der TeilnehmerInnen und deren Erfahrungen werden nach den Referaten diskutiert. Die ReferentInnen erarbeiten für die übrigen TeilnehmerInnen eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Ergebnisse. Im Vordergrund steht daher:
• Theoretische Vertiefung ausgewählter Themenbereiche
• Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete
• Selbständige Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte
• Präsentationen mit Fragemöglichkeit
• Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
• Diskussion
- Vertiefte Kenntnis ausgewählter Bereiche des Arbeitsrechts
- Befähigung zur selbständigen Lösung konkreter Problemstellungen
- Kenntnis moderner Präsentationstechniken und kompetente Argumentation in Fachdiskussionen
- Fähigkeit zur Erfassung der aktuellen Rechtslage
- sinnerfassendes Lesen von Gesetzestexten
- Nutzung von Gesetzeskommentaren
- Verständnis und richtige Verwendung von Entscheidungen
Der Stoff soll von den Studierenden entweder allein oder in Kleingruppen bearbeitet und in Form von Referaten präsentiert werden. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen und die Analyse ausgewählter Judikatur. Darüber hinaus hat jede/r Referent/in bzw die Referatsgruppe eine schriftliche Ausarbeitung über ihr Referatsthema zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von allfälligen Fragen dient.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. schriftliche Ausarbeitung der Referatsthemen (50% der Note)
2. Referat (50% der Note)
3. aktive mündliche Mitarbeit (ua im Rahmen der auf die Referate folgenden Diskussionen); diese kann im Falle einer sich aus der Benotung des Referats und der schriftlichen Ausarbeitung ergebenden Zwischennote insgesamt zur Vergabe der besseren Note führen.
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