„Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ (Abschlussbericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, 1987)
Die Nachhaltigkeit (Nachhaltige Entwicklung) verkörpert mittlerweile ein politisches, administratives und rechtliches Leitkonzept mit Ausstrahlungen in unterschiedliche Bereiche wie Umwelt, Energie, Entwicklung, Sozialsysteme, Staatsverschuldung und Finanzmärkte. Im Kern geht es um das gesellschaftsverändernde Potenzial der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit und mehr globaler Gerechtigkeit in einer integrierten Perspektive.
Aufgrund nicht-nachhaltiger Strukturen – auch im Eigentums-, Unternehmens- und Wettbewerbsrecht – bereitet die praktische Umsetzung große Schwierigkeiten. Staat, Gesellschaft und Wirtschaft stehen vor Herausforderungen, für deren Bewältigung das Recht ein zentrales Steuerung- und Durchsetzungsmittel ist.
Die laufende Konkretisierung des Begriffs der Nachhaltigkeit ist Voraussetzung für die Entscheidung komplexer ökologischer, ökonomischer, sozialer und fiskalischer Zielkonflikte. Dies hat unter anderem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste am Flughafen Schwechat gezeigt.