Die Beurteilung erfolgt aufgrund Zwischenklausur, Endklausur sowie mündlicher Mitarbeit. Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden - eine Entschuldigung ist nicht notwendig. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden: Maximal 10 durch Mitarbeit, 30 bei der Zwischenklausur und 60 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Die Endklausur muss in jedem Fall positiv sein. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vor jeder Einheit vorzubereiten. Mitarbeitspunkte können durch Falllösung oder qualifizierte Wortmeldungen in der Einheit erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Zwischenklausur: Am Mittwoch, 2.5.2018 findet um 8.30 Uhr die Zwischenklausur statt (Arbeitszeit 60 Minuten). Hierbei können maximal 30 Punkte erreicht werden. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff.
Endklausur: Die Endklausur findet am 20.6.2018 um 9.00 Uhr statt (Arbeitszeit 120 Minuten). Die Endklausur überprüft nicht nur die Fähigkeit, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch diese praktisch anzuwenden. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist erfahrungsgemäß für Studierende unbedingt notwendig, um diese Fähigkeiten zu erwerben.