Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/07/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 03/14/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 03/21/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 04/11/18 | 09:30 AM - 12:00 PM | TC.2.02 |
Wednesday | 04/18/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 04/25/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 05/09/18 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 05/16/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 05/23/18 | 09:30 AM - 12:00 PM | TC.1.02 |
Wednesday | 05/30/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 06/06/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 06/13/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 06/20/18 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Wednesday | 06/27/18 | 08:00 AM - 10:00 AM | TC.0.02 Red Bull |
Wednesday | 06/27/18 | 08:00 AM - 10:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung und Kernbereiche des Gesellschaftsrechts.
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Endklausur, der mündlichen Mitarbeit sowie Mitarbeitstests. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests mit je 10 Punkten) und maximal 60 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter: PI). Das jeweilige Kapitel wird aus dem Skriptum für die nächste Stunde vorzubereiten sein. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt bei der Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt 2 schriftliche Zwischenklausuren statt. Bei diesen 2 Zwischenklausuren können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Zwischenklausuren sollen auf die Endklausur vorbereiten.
Endklausur: Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus
- dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
- dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und
- dem Schadenersatzrecht
sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
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