Die Beurteilung erfolgt aufgrund Zwischenklausur, Endklausur sowie mündlicher Mitarbeit. Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter streng kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 10 durch Mitarbeit, 30 bei der Zwischenklausur und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt, der Endtest muss allerdings in jedem Fall positiv sein. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für den Endtest gibt es keinen 2. Termin!
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Zwischenklausur: Am Mittwoch, 2.5.2018 findet um 8.30 die Zwischenklausur statt (Arbeitszeit 60 Minuten). Hierbei können insgesamt maximal 30 Punkte erreicht werden. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff.
Endklausur: Die Endklausur findet am 20.6.2018 um 9.00 statt (Arbeitszeit 120 Minuten). Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.