Zu Beginn der ersten Einheit findet ein Einstiegstest statt. Prüfungsrelevant dabei sind die bereits bekannten, europarechtlichen Inhalte aus EÖR I (Lektion 2 - Organisationsrecht der EU), welche vor Beginn der Lehrveranstaltung selbständig zu wiederholen sind. Beim Einstiegstest ist, wie bei EÖR I, kein Kodex gestattet.
Es werden im Laufe des Semesters auch eine Zwischenklausur und eine Endklausur stattfinden. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient nur zur Vorbereitung, während der Klausur darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind ausgedruckte Rechtstexte.
Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der mündlichen Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken.
Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:
- Einstiegstest: 10% (erste Einheit)
- Zwischenklausur: 20%
- Mitarbeit: 10%
- Endklausur: 60% Eine positive Endnote kann nur erreicht werden, wenn die Endklausur positiv ist!
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5 % Sehr gut; 75 bis 87 % Gut; 63,5 bis 74,5 % Befriedigend; 50,5 bis 63 % Genügend; bis 50 % Nicht Genügend.