Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
- Mündliche Leistung - Falllösung (zumindest 1-2 Fälle, die benotet werden)
- Zwischenklausur
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur (35 %), der Abschlussklausur (45 %) und der mündlichen Mitarbeit (20 %) zusammen. Es wird mindestens zweimalige Mitarbeit (durch Falllösung) verlangt. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden auch für die zweite Klausur vorbereitet haben).
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) verwendet werden.