Es gilt die allgmeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlien einer PI
> 80% studentische Anwesenheit
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/08/18 | 09:00 AM - 10:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Friday | 11/16/18 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.1.02 |
Friday | 11/23/18 | 12:45 PM - 04:00 PM | TC.2.02 |
Friday | 11/30/18 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.1.02 |
Friday | 12/07/18 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.1.02 |
Friday | 12/14/18 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.1.02 |
Friday | 12/21/18 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.1.02 |
Wednesday | 01/16/19 | 03:00 PM - 06:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Monday | 02/11/19 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Es gilt die allgmeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlien einer PI
> 80% studentische Anwesenheit
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" durch:
1. Die Abgabe einer Disposition und einer Case Study-Präsentation in der Einheit, für die maximal 18 Punkte vergeben werden.
2. Die an die Präsentation anschließende Diskussion, für die maximal 18 Punkte vergeben werden. Bei der Präsentation der Case Study und der anschließenden Diskussion zeigen die Studierenden, dass sie die für ihre Case Study-Präsentation relevanten Rechtsfragen durchdrungen haben, den Stand von Literatur und Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente für unterschiedliche Auffassungen gegenüberzustellen und abzuwägen.
3. Mitarbeit: Maximal 12 Punkte, die durch Beantwortung von Fragen zu den behandelten Case Studies der jeweiligen Einheit erreicht werden können. Die Fragen werden während der Lehrveranstaltung mit Hilfe der Clickerfunktion auf Learn@WU Fragen gestellt. Zur Beantwortung der Fragen wird ein internetfähiges Endgerät benötigt.
4. Klausur. Bei der zweistündigen Klausur am Ende der Lehrveranstaltung sind maximal 52 Punkte zu erreichen, wobei zumindest 24 Punkte davon sich auf die Analyse von Rechtsfragen beziehen, die in den Lehrveranstaltungseinheiten im Rahmen der Case Studies besprochen worden sind. Bei der Klausur sind ausschließlich Fallbeispiele zu lösen. Die zweistündige Klausur bietet den Studierenden Gelegenheit, ihre durch das Lehrbuchstudium erworbenen Steuerrechtskenntnisse bei der Lösung konkreter Praxisfälle anzuwenden und dadurch zu zeigen, dass sie die juristische Subsumtionstechnik beherrschen. Es gibt pro Semester einen Haupttermin und einen Nachtermin für die Klausur. Die Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Klausur entnehmen Sie insbesondere dem Handout auf der Institutswebsite.
Sollten Studierende keine Case Study mehr bekommen, so werden für die schriftlich zu analysierende Entscheidung maximal 36 Punkte vergeben (Details dazu sind dem Handout auf der Institutswebsite zu entnehmen).
Folgenden Notenschlüssel gibt es für den "Vertiefungskurs Steuerrecht":
87 - 100: Sehr Gut
74 - 86: Gut
62 - 73: Befriedigend
51 - 61: Genügend
0 - 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" setzt voraus, dass die Studierenden bei der Klausur die Hälfte der maximal möglichen Punkte erzielt haben (also 26 von 52) und mehr als die Hälfte aller insgesamt möglichen Punkte erreicht haben (also 51 von 100).Die Anmeldung für diese Lehrveranstaltung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums via LPIS zu Semesterbeginn. Neben dieser Anmeldung via LPIS müssen alle Teilnehmer/inn/en verpflichtend innerhalb des Vergabezeitraums - 02.10.18 (10:00 - 16:00 Uhr), 03.10.18 (08:00 - 16:00 Uhr) und 04.10.18 (08:00 - 18:00 Uhr) eine Case Study im Sekretariat des Instituts (D3, 2.Stock) wählen - dabei gilt das Prinzip "first come - first served", oder falls keine Case Study mehr verfügbar ist - sich auf die "Nachrückliste" setzen lassen. Erfolgt keine persönlich Anmeldung am Institut wird ausnahmslos eine Abmeldung der Lehrveranstaltung vorgenommen.