Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.