Gemäß Richtlinien des VR Lehre und des Programmmanagements (siehe auch Prüfungsordnung):
Prüfungsimmanente LV (PI): "Für das Mindestausmaß studentischer Anwesenheitspflicht gelten folgende Richtwerte [...]: volle Anwesenheitspflicht: mind. 80 Prozent der gesamten angekündigten Zeit für die LV-Einheiten"
Nähere Informationen im Seminar.