Es besteht Anwesenheitspflicht, die kontrolliert wird. Bis zur Zwischenklausur ist maximal einmaliges unentschuldigtes Fehlen gestattet. Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der LV zur negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind nicht erforderlich.
Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung der LV, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Können Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen, melden Sie sich bitte vor der Einheit per Mail ab.