Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt.
Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.