- Privatrechtliche Grundlagen
- Vertragsabschluss
- Fehler beim Vertragsabschluss
- Stellvertretung
- Leistungsstörungen
- Sachenrecht
- Schadenersatzrecht
- Privatrechtliche Falllösungstechnik
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 03/04/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 03/06/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Monday | 03/11/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 03/13/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Monday | 03/18/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 03/20/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Monday | 03/25/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 03/27/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Monday | 04/01/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 04/03/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Monday | 04/08/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Wednesday | 04/10/19 | 05:30 PM - 07:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Die LV ist eine Einführung in die fundamentalen Materien des Zivilrechts und dient den Studierenden der RichtungWirtschaftsrecht als Vorbereitung für die nachfolgenden Prüfungen ausPrivatrecht. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, praktischeBeispiele nach Anspruchsgrundlagen zu lösen und so Theorie und Praxismiteinander zu verknüpfen und Gelerntes zu vertiefen.
Der Stoff ist von den Studierenden vor den Einheiten vorzubereiten. In den Einheiten werden Fälle besprochen und gemeinsam gelöst sowie sich daraus ergebende Probleme gemeinsam aufgearbeitet und diskutiert.
Die Lehrveranstaltungsprüfung (LVP) Grundlagen des Zivilrechts findet dreimal im Semester im Rahmen der zentral organisierten Großprüfungswochen statt. Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Prüfungsanmeldung über LPIS unbedingt erforderlich.
Die Prüfung dauert insgesamt 90 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Für die Zeiteinteilung gibt es keine Vorgaben. Beide Teile sind nach Prüfungsende abzugeben.
Teil I – Multiple Choice Teil:
Teil I besteht aus 20 Aufgaben (kleine Fälle und Theoriefragen) mit jeweils fünf Antwortalternativen, von denen mindestens eine korrekt ist, aber auch mehrere oder alle korrekt sein können. Die Punkte werden nach dem Teilpunktesystem berechnet (siehe unten).
Teil II – Offener Teil:
Teil II besteht aus einem größeren Fall, der nach Anspruchsgrundlagen und in ganzen Sätzen zu lösen ist. Die Bewertung der Arbeit richtet sich hier nicht nur nach der Richtigkeit im Ergebnis, sondern vor allem nach der Qualität der Begründung. Die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen bereitet Studierenden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten und sollte daher im Rahmen der Prüfungsvorbereitung gezielt geübt werden. Die bloße (passive) Aneignung von Theoriewissen, also etwa nur die Lektüre von Lehrbüchern, reicht in aller Regel nicht aus. Empfehlenswert ist eine Vorbereitung mit sog Casebooks.
Bewertung:
Der Offene Teil wird nur korrigiert, wenn beim Multiple-Choice-Teil zumindest 50 % der Höchstpunkteanzahl erreicht wurden (die erreichten Prozent werden dabei stets auf die nächste ganze Prozentzahl aufgerundet).
Außerdem setzt eine positive Gesamtbeurteilung voraus, dass auch beim Offenen Teil insgesamt zumindest 50 % der Höchstpunkteanzahl erreicht wurden.
Für eine positive Note müssen also beide Teile (Multiple-Choice-Teil und Offener Teil) für sich positiv absolviert werden.
Die Gesamtnote ergibt sich aus der Addition der erreichten Prozent des Multiple-Choice-Teils und des Offenen Teils, geteilt durch zwei: (%-MCT + %-OT) / 2
Beispiel: 64 % auf Teil I und 58 % auf Teil II ergeben eine Gesamtprozentanzahl von 61 %.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Teilpunktesystem:
Jeder Multiple-Choice-Frage ist eine maximale Punkteanzahl(max) zugewiesen. Weiters gibt es eine Anzahl von richtigen (r) und falschen(f) Antwortalternativen. Für jede richtig angekreuzte Alternative werden max/rPunkte vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden max/f Punkte abgezogen. Es werden keine negativen Punkte vergeben. Wenn eine Frage nur eine falsche Alternative besitzt (und diese angekreuzt war), wird nur die Hälfte der Punkte, also max/2 und nicht max/f, abgezogen. Beispiel: Bei einer Frage sind maximal 3 Punkte zu vergeben. Die Alternativen a, d und e sind richtig (und daher b und c falsch). Für jede richtig angekreuzte Alternative ist deshalb 3/3(=1) Punkt zu vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden 3/2(=1,5) Punkte abgezogen.
Bei der Prüfung dürfen unkommentierte, gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung genau kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei entsprechendem Verdacht wird zusätzlich ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.
Bitte bringen Sie zur Identitätskontrolle Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichem Lichtbildausweis mit.
Vorbereitung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung!
Vor den Einheiten wird empfohlen, die entsprechenden Kapitel im Lehrbuch zu lesen. Der Lehrbuchstoff ist auch über Inhalts- und Sachverzeichnisse leicht zu finden.
Einheit |
Thema |
Fall |
1 |
Geschäftsfähigkeit |
Maiers Gym |
2 |
Vertragsabschluss |
Marianne Securo |
3 |
Leistungsstörungen, Irrtum | Walzenbezüge |
4 |
Leistungsstörungen, Irrtum | Gudrun Auto Zeiller |
5 |
AGB | Der verschwundene Anzug |
6 |
Verbraucherrecht | Konkurrenz auf der Alm |
7 |
Stellvertretung | Michael et al |
8 |
Stellvertretung | Espressomaschine |
9 |
Sachenrecht | |
10 |
Werkvertrag | Anastasia |
11 |
Schadenersatzrecht | |
12 |
Schadenersatzrecht | Tafelfall |
Prüfungsrelevanter Stoff:
- Vorträge der Lehrveranstaltung
- P/S/K5 (s auch Updates und Lecture Casts auf http://psk.manz.at/)
- Kapitel 1-3
- Kapitel 4.4.1 (Werkvertrag)
- Kapitel 5.1-5.2
- Kapitel 7.1-7.3.3
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