Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Place and time to be announced |
Die Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision vermittelt im Rahmen des Projektseminars "Angewandte Unternehmensrechnung und Revision" Praktikumsplätze bei Wirtschaftsprüfungskanzleien. Durch das Absolvieren eines Praktikums in der Wirtschaftsprüfung erlangen die Studierenden Einblicke in die Praxis der Wirtschaftsprüfung. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt fünf Wochen, eine längere Praktikumsdauer kann jedoch mit dem Praktikumsgeber vereinbart werden.
Die Zuteilung der Studierenden zu den Praktikumsgebern wird durch die Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision vorgenommen. Praktika können nur im Rahmen der durch die Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision vermittelten Stellen absolviert werden.
Durch die Absolvierung eines Praktikums in der Wirtschaftsprüfung (Mindestdauer: fünf Wochen) sowie durch die Erstellung eines schriftlichen Tätigkeitsberichts über das Praktikum sollen Einblicke in die Praxis des Wirtschaftsprüfers gewährt werden.
Diese Erfahrungen dienen der Orientierung der Studierenden für eine spätere Berufstätigkeit.
Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 100% im Rahmen der vereinbarten Termine.
Die Lehrveranstaltung besteht aus der Absolvierung eines Praktikums in der Wirtschaftsprüfung sowie aus dem Verfassen eines Praktikumsberichts.
Die Zuteilung der Studierenden zu den Praktikumsgebern wird durch die Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision vorgenommen.
Nachdem das Praktikum absolviert wurde, ist ein schriftlicher Praktikumsbericht zu verfassen, in dem sowohl die Tätigkeit während des Praktikums, die Kanzlei, in der das Praktikum absolviert wurde, als auch die Verknüpfung des an der Universität erlernten theoretischen Wissens mit den praktischen Erfahrungen beschrieben werden sollen.
Für das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung ist zum einen ein Praktikum im Bereich der Wirtschaftsprüfung zu absolvieren. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt fünf Wochen. Wurde ein Praktikumsplatz vergeben, so ist das Praktikum unbedingt auch zu absolvieren.
Zudem ist ein schriftlicher Tätigkeitsbericht zu verfassen, in dem sowohl die Tätigkeit während des Praktikums, die Kanzlei, in der das Praktikum absolviert wurde, als auch die Verknüpfung des an der Universität erlernten theoretischen Wissens mit den praktischen Erfahrungen beschrieben werden sollen.
Darüber hinaus ist für das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung ein Dienstzeugnis der Kanzlei, in der das Praktikum absolviert wurde, erforderlich, aus dem sowohl die Dauer des Praktikums als auch der Tätigkeitsbereich während des Praktikums hervorgehen.
30 % Bewerbungsverfahren
30 % Arbeitszeugnis
40 % Seminararbeit
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