Die Beurteilung erfolgt anhand eines kurzen Einstiegstests, einer Zwischenklausur, einer Endklausur, einer kurzen Fallausarbeitung sowie mündlicher Mitarbeit. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden: Maximal 10 durch Mitarbeit (mündliche Beteiligung in der Stunde), 10 durch die Fallausarbeitung (5 für mündliche Präsentation in der Einheit, 5 für die schriftliche Ausarbeitung), 5 durch den Einstiegstest, 30 bei der Zwischenklausur und 45 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich.
Fallausarbeitung (10 Punkte): In der ersten Einheit werden die Fälle aus dem Skriptum „Wissensfragen und Fälle zum Skriptum WPR II“ zur Ausarbeitung durch die Studierenden vergeben. Die Studierenden haben dann den ihnen zugeteilten Fall auszuarbeiten und in der entsprechenden Einheit kurz mündlich zu präsentieren (ca 5 Minuten). Im Anschluss daran ist die schriftliche Ausarbeitung (max 2 A4-Seiten) per Mail an den jeweiligen LV-Leiter zu schicken, Frist dafür sind 3 Tage nach der jeweiligen Einheit. Die insgesamt 10 Punkte setzen sich aus 5 für die mündliche Präsentation und 5 für die schriftliche Ausarbeitung zusammen.
Mündliche Mitarbeit (10 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vor jeder Einheit vorzubereiten. Mitarbeitspunkte können durch qualifizierte Wortmeldungen in der Einheit erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Einstiegstest (5 Punkte): In der zweiten Einheit findet ein kurzer Einstiegstest über den Stoff der ersten Einheit statt.
Zwischenklausur (30 Punkte): Aufgabe ist es, kleine Fälle (ähnlich der Falllösungen in den Einheiten) rechtlich zu lösen. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff. Arbeitszeit sind 60 Minuten.
Endklausur (45 Punkte): Die Endklausur überprüft nicht nur die Fähigkeit, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch diese praktisch anzuwenden. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist erfahrungsgemäß für Studierende unbedingt notwendig, um diese Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitszeit sind 90 Minuten.
Klausurtermine SS 2019:
- Zwischenklausur: 12.04.2019
- Endklausur: 18.06.2019