Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 03/08/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 03/15/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 03/22/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 03/29/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 04/05/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 04/12/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 05/10/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 05/17/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 05/24/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 05/31/19 | 09:00 AM - 11:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage Grundzüge der
- die Grundzüge der Einkommensbesteuerung und der steuerlichen Gewinnermittlung,
- die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen,
- die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers,
- die Systematik der Rechtsverkehrsteuern,
- grenzüberschreitende Aktivitäten der Unternehmen im Inbound- und Outboundfall sowie
- die europarechtlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts und die Möglichkeiten der
Rechtsdurchsetzung
zu verstehen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden.
Die LV Einführung in das Steuerrecht vermittelt die maßgebenden Grundbelange des Steuerrechts auf der Basis der einschlägigen Rechtsvorschriften und erläutert ihre Anwendung an Hand von praxisnahen Fallstudien, wie sie auch teilweise Gegenstand der Prüfung sind. Hierbei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass den Prüfungserfordernissen entsprechend die Falllösungen unter Bezugnahme auf alle für den Lösungsaufbau maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Eine Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung erfolgt über das WWW.
Vorbereitung
Vor der LV sollen Sie sich folgendermaßen vorbereiten:
- Das Skriptum Lang/Rust/Schuch/Staringer – Einführung in das Steuerrecht (Steuerrecht I + II) Facultas, in der jeweils aktuellen (!) Auflage, Module 1 – 10 lesen und lernen.
- Die Fallstudien mit Hilfe des Skriptums und dem Gesetzestext für die Lehrveranstaltung vorbereiten.
- Die Vorlesung zur Lehrveranstaltung besuchen. Die Vortragsfolien finden Sie unter „Lernen & Üben“.
- An den Clicker Fragen teilnehmen und Bonuspunkte sammeln.
Nach der Lehrveranstaltung
- Die Lernmodule auf Learn@WU durcharbeiten.
- Wenn Sie etwas nicht verstehen, nützen Sie das Forum um Unklarheiten zu beseitigen.
- Wenn Sie mit dem Lernen des gesamten Stoffes fertig sind, können Sie Musterklausuren bearbeiten um zu sehen, wie eine Klausur aussehen kann.
Bonuspunkte durch das richtige Beantworten von Clicker Fragen während der LV
Sie haben die Möglichkeit während der LV Bonuspunkte durch das richtige Lösen von Clicker Fragen zu erwerben. Während der LV werden Ihnen mit Hilfe der Clicker Funktion Wiederholungsfragen zum Stoff der vorhergehenden Einheiten gestellt. Insgesamt können Sie bis zu 9 Bonuspunkte (1 Punkt/Clicker Frage) durch das richtige Beantworten von Clicker Fragen erreichen. Die Clicker Fragen finden stets unangemeldet statt. Die erworbenen Zusatzpunkte gelten im Sommersemester nur für die Prüfungstermine im Juni und im Oktober und die im Wintersemester erworbenen Zusatzpunkte gelten nur für die Prüfungstermine im Jänner und im März .
Die Punkte werden Ihnen dann bei der Webeinsicht bei den Zusatzpunkten (wo Sie auch die Punkte, die Sie bei den offenen Fällen erreicht haben, sehen) angezeigt.
Zur Beantwortung der Fragen benötigen Sie ein Internetfähiges Endgerät mit Webbrowser (zB Smartphone, Tablet, Laptop, etc.). Sie dürfen und sollen die Clicker Fragen mit Hilfe des Kodex Steuerrecht lösen.
Am Ende der ersten Einheit wird es eine Clicker Frage zum Testen des Systems geben. Diese wird aber nicht bewertet.
Die Prüfung besteht aus einer Klausurarbeit, in der einerseits Multiple-Choice Fragen zu lösen sind; hierbei können maximal 84 Punkte erreicht werden. Andererseits sind bei der Klausurarbeit Fallstudien zu bearbeiten, wobei das Bearbeitungsergebnis dieser Fallstudien unter Bezugnahme auf die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zu begründen ist; hierbei sind maximal 36 Punkte erzielbar. Als dritter Beurteilungsteilbereich dient die Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen, wobei im Wege der Beantwortung von "Clickerfragen" zusätzlich 9 Punkte erlangt werden können.
Für die Prüfung (Klausurarbeit) ist eine separate Anmeldung über WWW erforderlich. Zu beachten ist überdies die learn@wu-Plattform.
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