Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/05/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 03/12/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 03/19/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 03/26/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/02/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | TC.5.03 |
Tuesday | 04/09/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/30/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 05/07/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 05/14/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 05/21/19 | 03:00 PM - 07:30 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 05/28/19 | 05:00 PM - 07:30 PM | TC.4.03 |
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsschutzrecht
- Berufsverbandsrecht
- Kollektivvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht und
- Arbeitskampfrecht
Im Zusammenhang mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis wird zB auf die Stellenausschreibung oder das "Fragerecht" des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch eingegangen.
Zum aufrechten Arbeitsverhältnis werden aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht neben den Hauptpflichen (Arbeit und Entgelt) und den Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien zB die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, der Betriesübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht eingehend behandelt.
Arbeitsschutzrechtlich stehen die Evaluierung arbeitsplatzbezogener Risiken, das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB der Mutterschutz) im Vordergrund.
Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Besonderheiten des Arbeitnehmerbegriffs, die begriffsbestimmenden Merkmale eines Betriebs (bzw Unternehmens oder Konzerns), die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.
Auf der "überbetrieblichen" Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht umfassend aufgearbeitet (zB Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).
Schließlich werden die einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung, Boykott) erklärt und insbesondere die Rechtsfolgen ausgelotet, die Arbeitnerhmern bei einer Streikteilnahme drohen (Entlassungsgrund?).
Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden zunächst die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt. Weiters werden die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung (zB Abfertigung, Betriebspension, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.
Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel für diese Betrachtungsweise ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (zB Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben - "allgemeiner Bstandschutz") ergänzen.
Schließlich wird der arbeitsrechtliche Lehrstoff durch Hinweise auf Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht) ergänzt.- Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
- Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
- Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
- Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
- Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
- Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen
Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; 2-maliges Fehlen ist aber möglich.
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur (25%), der Abschlussklausur (50 %) und der mündlichen Mitarbeit (25 %) zusammen. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Zwischenklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert worden sein, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden auch für die zweite Klausur vorbereitet haben).
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltungauch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Während der LV und vor allem bei den Klausuren wird die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) vorausgesetzt.Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem „first-come, first-served Prinzip“.Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste. Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Freie Plätze - aufgrund von Nichterscheinen - können in der ersten Einheit vom LV-Leiter/von der LV-Leiterin an anwesende Studierende (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
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