Die Endnote basiert auf mündlicher Mitarbeit (maximal 15 Punkte), einem (freiwilligen) Kurzreferat (maximal 25 Punkte) und einer Endklausur (60 Punkte). Für ein positives Absolvieren der Lehrveranstaltung müssen Sie insgesamt mindestens 51 Punkte erreichen.
Studierende werden beurteilt auf Basis von:
- Gesellschaftsrechtlichem Wissen;
- Der Fähigkeit, dieses Wissen zur Behandlung von Praxisfällen einzusetzen und dabei auch Wechselwirkungen insbesondere zu verwandten (Rechts)gebieten zu erkennen;
- Der Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen;
Studierende, die keinerlei mündliche Mitarbeit leisten, verlieren diese Anteile der Benotung, die auf die Gesamtbeurteilung angerechnet werden.