Die Lehrveranstaltung hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen sind möglich):
- Begriff, bisherige und zu erwartende Entwicklung des Europarechts
- Rechtsquellen der EU - Verfassungsprinzipien - Verhältnis EU und Mitgliedstaaten
- Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Demokratie, Sozialstaatlichkeit
- Die Institutionen der EU
- Kompetenzen, Rechtsakte und Rechtshandlungsformen
- Rechtsetzung und Verwaltung
- Rechtsschutz in der EU
- Aktuelle Entwicklungen
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Grundkenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden,
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiterin nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Die Studierenden sind daher aufgefordert, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen LV-Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten.
Zu Beginn der ersten Einheit findet ein Einstiegstest statt. Prüfungsrelevant dabei sind die bereits bekannten, europarechtlichen Inhalte aus EÖR I (Lektion 2 - Organisationsrecht der EU), welche vor Beginn der Lehrveranstaltung selbständig zu wiederholen sind. Beim Einstiegstest ist, wie bei EÖR I, kein Kodex gestattet.
Es werden im Laufe des Semesters auch eine Zwischenklausur und eine Endklausur stattfinden. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient nur zur Vorbereitung, während der Klausur darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind ausgedruckte Rechtstexte.
Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der mündlichen Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken.
Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:
- Einstiegstest: 10% (erste Einheit)
- Zwischenklausur: 20%
- Mitarbeit: 10%
- Endklausur: 60%
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5 % Sehr gut; 75 bis 87 % Gut; 63,5 bis 74,5 % Befriedigend; 50,5 bis 63 % Genügend; bis 50 % Nicht Genügend.
Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Bitte beachten Sie, dass es zusätzlich zu den 3 PIs aus Grundlagen des Europarechts im regulären Sommersemester 2019 in der Sommeruni im September 2019 drei weitere PIs aus Grundlagen des Europarechts geben wird. Auch dort wird die Hälfte der verfügbaren Plätze nach Studienfortschritt vergeben.
Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Teilnehmer/inn/en daher nahegelegt
Alle Anfragen bezüglich administrativer Fragen (speziell An- und Abmeldungen) zu dieser LV sind bitte per Email zu richten an: peter.thalmann@wu.ac.at
Die Teilnahme an der ersten LV-Einheit ist – von vorherigen Entschuldigungen per Email an die LV-Leiterin abgesehen – unbedingt erforderlich.