Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer VUE
> 50% - 70% studentische Anwesenheit
In Zeiten wachsender internationaler Verflechtungen und Arbeitsteilung im Konzern nimmt das Volumen an grenzüberschreitenden Intercompany-Transaktionen stetig zu. Schätzungen gehen bereits von einem Anteil der verbundener Transaktionen in der Weltwirtschaft von ca. 70 % aus. Die dabei angesetzten Verrechnungspreise stehen immer häufiger im Fokus von " international koordinierten " Betriebsprüfungen. Berater / Steuerabteilungen der international agierenden Unternehmen sind gefordert fremdübliche Verrechnungspreise, auf Grund eingehender Funktions- und Risikoanalysen, zu "finden" und zu dokumentieren, welche auch diesen Betriebsprüfungen standhalten.
Welche Rechtsnormen im nationalen und internationalen Bereich können zur Umsetzung von Verrechnungspreisberichtigungen - zB bei Gewinnänderungen im Rahmen von Business Restructuring-Maßnahmen - herangezogen werden?
Wie laufen daraus resultierende Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen ab?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Verrechnungspreiskonflikte zu vermeiden?
Diese und weitere Themen (ua Verlagerung von immateriellem Vermögen, Lizenzierung) stehen im Mittelpunkt der Präsentationen und Diskussion in dieser Lehrveranstaltung, wobei neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die Praxis der täglichen Arbeit mit Verrechnungspreisen von Seiten der Finanzverwaltung durch den Leiter der Lehrveranstaltung einfließen soll.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- zu wissen, welche Rechtsnormen im nationalen und internationalen Bereich zur Umsetzung von Verrechnungspreisberichtigungen herangezogen werden können wie zB
*bei Gewinnänderungen im Rahmen von Business Restructuring
-Maßnahmen.
*Wie laufen daraus resultierende Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen ab?
*Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Verrechnungspreiskonflikte zu vermeiden?
Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer VUE
> 50% - 70% studentische Anwesenheit
Eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahmesetzt die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung einer Fallstudie bis zu einerbestimmten Frist (eingehend per Post bzw per Mail) beim Leiter derLehrveranstaltung, sowie die aktive Teilnahme, Präsentation und Mitarbeit imRahmen der Lehrveranstaltung voraus. Die schriftliche Ausarbeitung sollte einenMindestumfang von 4 A4-Seiten (Schriftgröße 11) nicht unterschreiten.Literaturverweise sind einzuarbeiten.
Zum positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sindmindestens 26 von 50 Punkten erforderlich. Die Gesamtpunkte setzen sich wiefolgt zusammen:
Schriftliche Ausarbeitung (max 20 Punkte)
Präsentation der Fallstudie (max 15 Punkte)
Diskussionsbeiträge, aktive Fragestellungen (max 15 Punkte)
per E-Mail an roland.macho@bmf.gv.at
Für Studierende das Bachelorstudiums 2006:
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese LV 2-stündig gehalten wird. Sie sind natürlich weiterhin sehr herzlich eingeladen, sich das Wissensgebiet der LV Transfer Pricing mit Mag. Macho anzueignen und das Extra einer Stunde zu investieren.