Syllabus
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Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die wesentlichen Grundsätze der Corporate Governance der Aktiengesellschaft dargelegt und diskutiert.
Zunächst werden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Organe der Aktiengesellschaft wiederholt und vertieft. Neben den einschlägigen aktienrechtlichen Regelungen wird auch insbesondere auf den österreichischen Corporate Governance Kodex als maßgebliches Regelungswerk für kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften eingegangen. Weitere grenzüberschreitende Regelwerke im Hinblick auf die Corporate Governance sollen ebenfalls betrachtet werden.
Einen weiteren Schwerpunkt der Lehrveranstaltung stellt die Satzung der AG als Organisationsverfassung dar. Thematisiert werden unter anderem die praktische Relevanz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Satzungsgestaltung. Auch die Syndikatsbildung und die Wirkungen schuldrechtlicher Nebenvereinbarungen sollen dargelegt und deren Zusammenspiel mit der Satzung diskutiert werden.
Nach erfolgreicher Absolvierung der LV sollen die Studierenden über die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten auf Grund des vorangehend beschriebenen Stoffes verfügen:
- das Kapitalgesellschaftsrecht zu erläutern und zu erklären
- Fälle des Kapitalgesellschaftsrechts eigenständig und praxisrelevant zu lösen und zu bewerten
- eigenständig gesellschaftsrechtliche Lösungen zu entwickeln
- Beurteilung der Eignung von Gesellschaftsverträgen (insbesondere Satzungen von AGs) auf ihre Eignung für ein konkretes Vorhaben
Es gibt keine Ersatztermine für die schriftlichen Leistungsfeststellungen.
Aufgrund der geblockten Lehrveranstaltungstermine ist nur einmaliges Fehlen gestattet.
Die Studierenden erhalten für die jeweiligen Einheiten Unterlagen zur Vorbereitung. In den Einheiten sollen die Inhalte besprochen und mithilfe von ergänzenden Fällen auch praktisch angewendet und diskutiert werden.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese teilen sich auf mündliche Mitarbeit (10 Punkte), ein Kurzreferat (10 Punkte), einen schriftlichen Zwischentest (40 Punkte) sowie die schriftliche Endklausur (40 Punkte) auf.
Zum Erreichen einer positiven Note sind insgesamt 50,5 Punkte erforderlich.
- Studieneingangsphase
- Grundkenntnisse im Gesellschaftsrecht
- Grundkenntnisse im externen Rechnungswesen
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