Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 05/06/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.3.07 |
Wednesday | 05/08/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.4.16 |
Monday | 05/13/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.3.07 |
Wednesday | 05/15/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.4.16 |
Monday | 05/20/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.3.07 |
Wednesday | 05/22/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.4.16 |
Monday | 05/27/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.3.07 |
Wednesday | 05/29/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | TC.4.16 |
Monday | 06/03/19 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.2.03 |
Monday | 06/17/19 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.02 |
Tuesday | 06/18/19 | 04:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Wednesday | 06/19/19 | 04:00 PM - 08:00 PM | D3.0.218 |
On this page:
Das Konzept der LV beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des europäischen Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Diese Lehrveranstaltung baut auf den Kenntnissen der Studierenden im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht auf. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der vertiefenden Darstellung des europäischen Arbeitsrechts am Beispiel der EuGH-Judikatur und deren Auswirkungen auf das innerstaatliche Recht. Ergänzend werden die Grundzüge der Koordinierung von Leistungen der sozialen Sicherheit dargestellt und besprochen.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffs erfolgt durch die Analyse der aktuellen Rechtsgrundlagen und einschlägigen Entscheidungen des EuGH sowie anhand praktischer Fallbeispiele. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Anschließend arbeiten die Studierenden vorgegebene Spezialthemen durch Kurzreferate selbständig auf.
- Vertiefte Kenntnisse des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seiner Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage;
- Fähigkeit zur Analyse und Strukturierung der einschlägigen EuGH-Judikatur im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts;
- Selbständige Aufarbeitung und Lösung auch schwieriger Rechtsfragen des Arbeits- und Sozialrechts mit Bezug zum EU-Recht;
- Weiterentwicklung der Fähigkeit, ein Referat zu halten und an Diskussionen teilzunehmen;
Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Die duchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der LV. Akzeptiert wird maximal ein einmaliges Fehlen mit vorheriger Entschuldigung aus wichtigen Gründen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Diese dreistündige Lehrveranstaltung des neuen Studienplans vereinigt zwei zweistündige Kurse des alten Studienplans, nämlich die LV „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und die LV „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. Die Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte dieser beiden früheren Lehrveranstaltungen und besteht dementsprechend aus zwei Teilen. In den ersten sieben Einheiten werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gemeinsam aufgearbeitet (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Betriebsübergang, Massenentlassung, Mutterschutz, etc). Dabei werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL) erörtert und Fallbeispiele besprochen. Die Studierenden müssen für die jeweiligen Einheiten 1-2 Fälle aufgrund des vorher besprochenen Stoffs eigenständig lösen. Diese Fälle werden am Anfang jeder Einheit besprochen.
In der achten Einheit findet die Klausur statt.
In den letzten drei vierstündigen Einheiten müssen die Studierenden ausgewählte Spezialfragen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts selbständig aufarbeiten und darüber ein Referat halten. Die Schwerpunkte des Referats bilden die Analyse ausgewählter Judikatur und die Darstellung der verschiedenen Meinungen zu Problembereichen in der Fachliteratur. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe mit dem Ziel einer genaueren Problemanalyse und der Beantwortung allfälliger Fragen.
Dieser Teil der LV zielt neben der Vertiefung in einem Spezialgebiet und dem Gewinnen von Fachkenntnissen auch auf die Übung der Haltung eines Kurzreferats ab. Jeder Vortrag wird durch die Mitstudierenden aufgrund eines einheitlichen und vorher bekannt gegebenen Formulars anonym und sachgerecht bewertet. Die vortragenden Studierenden erhalten alle ausgefüllten Formulare unmittelbar nach ihren Referaten, die sie auch behalten dürfen. Diese Peer-Review dient ausschließlich dem Ziel, den Studierenden Rückmeldung zu geben, wie das Referat auf die StudienkollegInnen wirkte und von ihnen wahrgenommen wurde. Die studentischen Bewertungen haben keinen Einfluss auf die Notenbildung. Die LV-Leiterin gibt anschließend umschreibend seine Bewertung den Vortragenden kund.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges (und mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen auch zweimaliges) Fehlen wird toleriert.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20%).
2. Ein 30-minütiges Referat von zwei Personen (jeweils 15 Minuten), gefolgt von einer Diskussion (30%).
3. Klausur (50%).
Sowohl die Mitarbeit als auch das Referat werden benotet. Die aktive Mitarbeit in beiden Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeit stellt im ersten Teil der LV die Mitwirkung bei den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) und im zweiten Teil der LV die Teilnahme an der Diskussion dar. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich dem LV-Leiter) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Pluspunkt.
Die Klausur besteht aus Wissensfragen und aus kürzeren Fällen.
Für eine positive Beurteilung der LV ist eine positive Klausur zwingend notwendig. Bei einer negativen Klausur wird – unabhängig von der Beurteilung des Referats – die ganze LV negativ bewertet.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdende Plätze können in der ersten Einheit von der LV-Leiterin an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts voraus. Kenntnisse im Bereich des Europarechts sind von Vorteil.
Unit | Date | Contents |
---|---|---|
1 | Einführung, Arbeitnehmerfreizügigkeit: - Freizügigkeits-VO (VO Nr. 492/2011) - Unionsbürger-RL (RL 2004/38/EG) |
|
2 | - Entsendung (RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU) - Arbeitszeit (RL 2003/88/EG) |
|
3 | Gleichbehandlung: - Verbot der Geschlechterdiskriminierung (RL 2006/54/EG) - Antirassismus-RL (RL 2000/43/EG) - Gleichbehandlungsrahmen-RL (2000/78/EG) |
|
4 | Atypische Arbeitsverhältnisse: - Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG) - Befristete Arbeitsverhältnisse (RL 1999/70/EG) - Leiharbeit (RL 2008/104/EG) |
|
5 | Restrukturierung von Unternehmen: - Massenentlassung (RL 98/59/EG) - Betriebsübergang (RL 2001/23/EG) - RL 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers |
|
6 | Kollektives Arbeitsrecht Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Entscheidungen: - Europäische Betriebsräte-RL (RL 2009/38/EG); - Beteiligung der AN in der SE (RL 2001/86/EG); - Mitbestimmung bei grenzüberschreitender Verschmelzung (Art 133 der RL 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts); |
|
7 | Koordinierung von sozialen Leistungen: - Koordinierungs-VO Nr. 883/2004 - Patientenrechte-RL (RL 2011/24/EU) |
|
8 | Vertiefung des bis zur 8. Einheit Gelernten |
|
9 | 3.6., 17-19 Uhr | Klausur |
10 | Referate |
|
11 | Referate |
|
12 | Referate |
Back