Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (PI-LV) haben Anwesenheitspflicht.
Sollte es durch einen wichtigen Grund zu einem Fehlen in einer Lehrveranstaltung kommen, so ist ab 2 Stunden Fehlzeit eine Ersatzarbeit zu leisten. Bei kumulierten Abwesenheitszeiten von über ins. 4 Stunden wird die LV mit "nicht genügend" beurteilt und ist zu wiederholen.
Für die Fehlzeit ist ggf. eine Bestätigung (z.B. ärztliches Attest) vorzulegen.
Wichtige Gründe sind lt. Prüfungsordnung der WU all jene, die außerhalb der Disposition des/der Studierenden liegen (Erkrankung, Unfall, Tod einer nahen angehörigen Person). Berufliche Verpflichtungen werden NICHT als wichtiger Grund im Sinne der Prüfungsordnung angesehen, da diese in der Disposition der Studierenden liegen.