Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsschutzrecht
- Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Betriebsrat
- Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen
Im Zusammenhang mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis wird zB auf die Stellenausschreibung oder das "Fragerecht" des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch eingegangen.
Zum aufrechten Arbeitsverhältnis werden aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht neben den Hauptpflichen (Arbeit und Entgelt) und den Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien zB die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, der Betriesübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht eingehend behandelt.
Arbeitsschutzrechtlich stehen die Evaluierung arbeitsplatzbezogener Risiken, das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB der Mutterschutz) im Vordergrund.
Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Besonderheiten des Arbeitnehmerbegriffs, die begriffsbestimmenden Merkmale eines Betriebs (bzw Unternehmens oder Konzerns), die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.
Auf der "überbetrieblichen" Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht umfassend aufgearbeitet (zB Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte, Normwirkung, Außenseiterwirkung, Nachwirkung, Günstigkeitsvergleich).
Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden zunächst die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt sowie die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung (zB Abfertigung, Betriebspension, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.
Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel für diese Betrachtungsweise ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (zB Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben - "allgemeiner Bestandschutz") ergänzen.
Schließlich wird der arbeitsrechtliche Lehrstoff durch Hinweise auf Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht) ergänzt.