Syllabus
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LV-Typ
PI -
Semesterstunden
2 -
Unterrichtssprache
Deutsch
Wochentag | Datum | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|---|
Mittwoch | 06.03.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 13.03.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 20.03.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 27.03.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 03.04.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 08.05.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Mittwoch | 15.05.2019 | 15:00 - 17:30 | TC.5.15 |
Montag | 20.05.2019 | 18:30 - 21:00 | TC.0.10 Audimax |
Montag | 03.06.2019 | 18:30 - 21:00 | TC.0.10 Audimax |
- Kontakt
- Inhalte der LV
- Lernergebnisse (Learning Outcomes)
- Regelung zur Anwesenheit
- Lehr-/Lerndesign
- Leistung(en) für eine Beurteilung
- Teilnahmevoraussetzung(en) und Vergabe von Wartelistenplätzen
- Empfohlene inhaltliche Vorkenntnisse
- Erreichbarkeit des/der Vortragenden
- Literatur
- Detailinformationen zu einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten
Die Anwesenheit ist verpflichtend, zweifaches Fehlen ist erlaubt.
Fernbleiben in der ersten Einheit ohne vorherige Mitteilung an den LV-Leiter führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Mitarbeit - 20 %
Zwischenklausur - 20 %
Endklausur - 60 %
Eine positive Endnote kann nur erreicht werden, wenn die Endklausur positiv ist!
Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Vorkenntnisse im öffentlichen Recht erforderlich (Stoff der LVP "Einführung in die Rechtswissenschaften", "GÖR" bzw "EÖR I" und der FPV "Verfassungs- und Allgemeines Verwaltungsrecht")
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