Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 04/02/19 | 11:00 AM - 05:00 PM | D4.0.022 |
Friday | 04/05/19 | 11:00 AM - 05:00 PM | TC.3.01 |
Saturday | 04/06/19 | 08:30 AM - 03:30 PM | D3.0.233 |
Tuesday | 04/09/19 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Tuesday | 04/30/19 | 11:00 AM - 05:00 PM | TC.3.05 |
Saturday | 05/11/19 | 08:30 AM - 03:30 PM | TC.4.03 |
Saturday | 05/18/19 | 08:30 AM - 03:30 PM | TC.4.03 |
Tuesday | 05/28/19 | 11:00 AM - 05:00 PM | D4.0.022 |
Thursday | 06/13/19 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsschutzrecht
- Berufsverbandsrecht
- Kollektivvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht und
- Arbeitskampfrecht
- Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
- Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
- Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
- Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
- Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
- Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen
Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
Die Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; das Versäumen von 2 LV-Einheiten ist auch ohne Entschuldigung möglich.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich (Vortrag) anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
- Mündliche Leistung - Mitarbeit
- Zwischenklausur
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur (35 %), der Abschlussklausur (45 %) und der mündlichen Mitarbeit (20 %) zusammen. Es wird mindestens zweimalige Mitarbeit (durch Falllösung) verlangt. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden auch für die zweite Klausur vorbereitet haben).
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) verwendet werden.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste.
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Freie Plätze - aufgrund von Nichterscheinen - können in der ersten Einheit vom LV-Leiter/von der LV-Leiterin an anwesende Studierende (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Grundkenntnisse des Privatrechts (insb des Vertragsrechts), des öffentlichen Rechts und des allgemeinen Zivilrechts.
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