Syllabus

Title
5489 Arbeitsrecht - System und Fallbeispiele
Instructors
Dr. Tanja Lang, LL.M. (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
4
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/15/19 to 02/18/19
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 04/02/19 11:00 AM - 05:00 PM D4.0.022
Friday 04/05/19 11:00 AM - 05:00 PM TC.3.01
Saturday 04/06/19 08:30 AM - 03:30 PM D3.0.233
Tuesday 04/09/19 03:00 PM - 05:00 PM TC.0.10 Audimax
Tuesday 04/30/19 11:00 AM - 05:00 PM TC.3.05
Saturday 05/11/19 08:30 AM - 03:30 PM TC.4.03
Saturday 05/18/19 08:30 AM - 03:30 PM TC.4.03
Tuesday 05/28/19 11:00 AM - 05:00 PM D4.0.022
Thursday 06/13/19 09:00 AM - 12:00 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Berufsverbandsrecht
  • Kollektivvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und
  • Arbeitskampfrecht
Learning outcomes
  • Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Attendance requirements

Die Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; das Versäumen von 2 LV-Einheiten ist auch ohne Entschuldigung möglich.

Teaching/learning method(s)

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich (Vortrag) anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

 

Assessment

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

  1. Mündliche Leistung - Mitarbeit
  2. Zwischenklausur 
  3. Endklausur zum Gesamtstoff der LV

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur (35 %), der Abschlussklausur (45 %) und der mündlichen Mitarbeit (20 %) zusammen. Es wird mindestens zweimalige Mitarbeit (durch Falllösung) verlangt. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden auch für die zweite Klausur vorbereitet haben).

Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.

Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) verwendet werden.

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.

Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem „first-come, first-served Prinzip“.

Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste.

Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Freie Plätze - aufgrund von Nichterscheinen - können in der ersten Einheit vom LV-Leiter/von der LV-Leiterin an anwesende Studierende (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.

Readings
1 Author: Marhold/Friedrich
Title: Österreichisches Arbeitsrecht

Publisher: Springer
Edition: 3. Auflage
Year: 2016
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Book
2 Author: Karin Burger-Ehrnhofer; Christoph Ludvik (Bearbeiter)
Title:

Gesetzessammlung Arbeitsrecht


Publisher: FlexLex / facultas
Edition: aktuelle Auflage
Year: 2018
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Book
3 Author: Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht
Title:

Individualarbeitsrecht I und II


Publisher: im Institut erhältlich
Edition: jeweils aktuelle Auflage
Remarks: Abverkauf, je 5,-Euro das Stück
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Reference literature
Type: Script
4 Author: Stech/Ercher-Lederer (Bearbeiter)
Title:

Kodex Arbeitsrecht


Publisher: Linde
Edition: aktuelle Auflage
Remarks: Ausleihen über WU-Bibliothek oder Lehrbuchsammlung möglich, auch ältere Auflagen
Year: 2017
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Reference literature
Type: Book
Recommended previous knowledge and skills

Grundkenntnisse des Privatrechts (insb des Vertragsrechts), des öffentlichen Rechts und des allgemeinen Zivilrechts.

Availability of lecturer(s)

Nach der Lehrveranstaltung bzw per E-Mail an:

tanja.lang@herbstkinsky.at

Other
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; 2-maliges Fehlen ist aber möglich.
Last edited: 2018-12-23



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