Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/12/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | EA.6.026 |
Tuesday | 03/19/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 03/26/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Tuesday | 04/02/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | D3.0.233 |
Tuesday | 04/09/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | TC.5.01 |
Tuesday | 05/07/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Tuesday | 05/14/19 | 05:00 PM - 07:30 PM | TC.3.05 |
Tuesday | 05/21/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | TC.2.01 |
Tuesday | 05/28/19 | 04:30 PM - 07:00 PM | D3.0.233 |
Monday | 07/01/19 | 06:30 PM - 07:30 PM | D3.0.225 |
Der Inhalt der Lehrveranstaltung setzt sich aus folgenden vier Themenbereichen zusammen:
- Verfassungsrechtliche Aspekte der Sicherheitsverwaltung (Organisation und Grundrechte)
- Sicherheitspolizeirecht unter Berücksichtigung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes
- Vereins- und Versammlungsrecht
- Fremdenpolizei, Grenzkontrollen und Asylrecht
Unter anderem wird in der LV folgenden Fragen des Sicherheitsverwaltungsrechts nachgegangen: Darf der Staat wirklich jede Maßnahme setzen, um uns vor Terroranschlägen und gefährlichen Angriffen zu schützen? Muss mich die Polizei immer schützen, wenn ich mich mit anderen versammeln und meine Meinung öffentlich kundtun möchte? Darf Fußballfans der Zugang zu Stadien verweigert werden, weil sie in der Vergangenheit bei Ligaspielen Verwaltungsübertretungen begangen haben? Ist es zulässig, Personen, die in Österreich einen Asylantrag stellen wollen, bereits an der Grenze zurückzuweisen, ohne ein faires Verfahren durführen zu müssen?
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein zweimaliges Fehlen ist allerdings möglich.
Die Beurteilung erfolgt zum einen auf Grund der mündlichen Mitarbeit (30%) und der Abhaltung eines Kurzreferates zu einem Judikat aus dem Bereich der Sicherheitsverwaltung (20%). Zum anderen wird eine schriftliche Klausuren abgehalten, die jedenfalls positiv zu sein hat (50%).
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