Syllabus

Title
5663 Sicherheitsverwaltungsrecht
Instructors
Mag. Emanuel Matti
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/20/19 to 03/05/19
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 03/12/19 04:30 PM - 07:00 PM EA.6.026
Tuesday 03/19/19 04:30 PM - 07:00 PM TC.3.21
Tuesday 03/26/19 04:30 PM - 07:00 PM TC.5.03
Tuesday 04/02/19 04:30 PM - 07:00 PM D3.0.233
Tuesday 04/09/19 04:30 PM - 07:00 PM TC.5.01
Tuesday 05/07/19 04:30 PM - 07:00 PM TC.5.03
Tuesday 05/14/19 05:00 PM - 07:30 PM TC.3.05
Tuesday 05/21/19 04:30 PM - 07:00 PM TC.2.01
Tuesday 05/28/19 04:30 PM - 07:00 PM D3.0.233
Monday 07/01/19 06:30 PM - 07:30 PM D3.0.225
Contents

Der Inhalt der Lehrveranstaltung setzt sich aus folgenden vier Themenbereichen zusammen:

  • Verfassungsrechtliche Aspekte der Sicherheitsverwaltung (Organisation und Grundrechte)
  • Sicherheitspolizeirecht unter Berücksichtigung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Fremdenpolizei, Grenzkontrollen und Asylrecht  

Unter anderem wird in der LV folgenden Fragen des Sicherheitsverwaltungsrechts nachgegangen: Darf der Staat wirklich jede Maßnahme setzen, um uns vor Terroranschlägen und gefährlichen Angriffen zu schützen? Muss mich die Polizei immer schützen, wenn ich mich mit anderen versammeln und meine Meinung öffentlich kundtun möchte? Darf Fußballfans der Zugang zu Stadien verweigert werden, weil sie in der Vergangenheit bei Ligaspielen Verwaltungsübertretungen begangen haben? Ist es zulässig, Personen, die in Österreich einen Asylantrag stellen wollen, bereits an der Grenze zurückzuweisen, ohne ein faires Verfahren durführen zu müssen?

Learning outcomes
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung verfügen Studierende über ein vertieftes Wissen im Bereich des Sicherheitsverwaltungsrechts und sind in der Lage Rechtsfragen auf diesem Gebiet selbstständig zu lösen. Durch den Austausch mit ExpertInnen aus Behörden und Verwaltungsgerichten sowie der berufsmäßigen Parteienvertretung und den Besuch einer mündlichen Verhandlung bei einem Verwaltungsgericht sind Studierende in der Lage die Vollzugspraxis im Bereich der Sicherheitsverwaltung aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beurteilen. Ferner sind Studierende nach Abschluss der Lehrveranstaltung im Stande Entwicklungen im Sicherheitsverwaltungsrecht weiterzuverfolgen und nachzuvollziehen.
Attendance requirements

Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein zweimaliges Fehlen ist allerdings möglich.

Teaching/learning method(s)
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird an Hand von Fallbeispielen, Kurzreferaten und dem Austausch mit je einem bzw. einer BehördenvertreterIn, RichterIn und RechtsanwältIn erarbeitet, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des Themenbereichs geachtet wird. Zur Vertiefung des Verständnisses ist eine Exkursion zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung vor einem VwG auf freiwilliger Basis geplant.
Assessment

Die Beurteilung erfolgt zum einen auf Grund der mündlichen Mitarbeit (30%) und der Abhaltung eines Kurzreferates zu einem Judikat aus dem Bereich der Sicherheitsverwaltung (20%). Zum anderen wird eine schriftliche Klausuren abgehalten, die jedenfalls positiv zu sein hat (50%).

Readings
1 Author: Aigner et al
Title:

Besonderes Verwaltungsrecht


Publisher: Jan Sramek Verlag
Edition: 2
Year: 2017
Availability of lecturer(s)
Last edited: 2019-01-08



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