Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Monday | 03/11/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 03/18/19 | 05:30 PM - 07:30 PM | TC.1.01 OeNB |
Monday | 03/25/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 04/01/19 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 04/08/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 05/06/19 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
Monday | 05/13/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 05/20/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 05/27/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 06/03/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 06/17/19 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen
• Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung
• Wirtschafts- und Währungsunion
• Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
• Vertiefung: Europäisches Wettbewerbsrecht
• Diskussion aktueller Judikatur
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von drei Klausuren, von denen die erste in der zweiten LV-Einheit (5 Punkte), die zweite zur Semestermitte (20 Punkte) und die dritte am Semesterende (25 Punkte) stattfindet. Durch aktive mündliche Mitarbeit sind 5 Zusatzpunkte zu erlangen.
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-24,5 Nicht genügend, 25-32,5 Punkte Genügend, 33-38,5 Punkte Befriedigend, 39-44,5 Punkte Gut, 45-50 Punkte Sehr gut.
Die Vergabe allfällig frei werdener Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.
Neben den oben genannten Lernbehelfen werden natürlich auch die einschlägigen Rechtstexte (insbesondere EUV und AEUV einschließlich der Protokolle usw. und der Grundrechtecharta) benötigt, welche jedenfalls im Kodex Europarecht abgedruckt sind. Selbst ausgedruckte Rechtstexte dürfen bei den Klausuren ausnahmslos nicht verwendet werden.
LV-Folien sind auf Learn@WU unter dem Menüpunkt „Lernaktivitäten“ verfügbar. Dort finden Sie auch wöchentlich aktualisierte weiterführende Inhalte in Form von Urteilen im Originalwortlaut, Zeitschriften- und Zeitungsartikeln, Videos, Hintergrundberichten usw. Diese Inhalte, die als solche nicht Teil des Prüfungsstoffs sind, sollen besonders Interessierten eine vertiefte Befassung mit den Inhalten der LV und mit aktuellen Entwicklungen ermöglichen.
Unit | Date | Contents |
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1 | Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem
Borchardt § 4.C; Pechstein Kap. F |
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2 | Erste Klausur Stoff der ersten Klausur sind die Inhalte, die in ersten LV-Einheit vermittelt werden, zuzüglich ausgewählter Inhalte der PI Grundlagen des Europarechts, wie sie im Lehrbuch von Borchardt abgebildet werden: § 4 Verfassungsprinzipien, § 5.B-C (Kompetenzen; Rechtsakte und Rechtshandlungsformen) sowie § 6.C (Rechtsprechung, insbesondere Nichtigkeitsklage und Vorabentscheidungsverfahren) Im Anschluss daran EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen I
Borchardt §§ 7 und 9; Pechstein Kap. G.I-II |
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3 | EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen II
Borchardt § 10; Pechstein Kap. G.III-V |
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4 | EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen III
Borchardt § 11; Pechstein Kap. G.VI |
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5 | WWU: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Borchardt § 8 |
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6 | Zweite Klausur
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7 | Wettbewerbsrecht I: Beihilferecht
Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 354-364; Pechstein Kap. H.V |
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8 | Wettbewerbsrecht II: Kartell- und Missbrauchsverbot
Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 301-350; Pechstein Kap. H.I-III |
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9 | RFSR I: Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen
Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 179-182, 194-200 |
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10 | RFSR II: Migrationsrecht
Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 182-192 |
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11 | Endklausur
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