Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 03/07/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 03/14/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 03/21/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 03/28/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 04/04/19 | 04:00 PM - 07:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 04/10/19 | 12:00 PM - 03:00 PM | D3.0.233 |
Wednesday | 05/08/19 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Thursday | 05/16/19 | 05:00 PM - 06:00 PM | TC.2.02 |
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in den Ablauf des Strafverfahrens. Die Studenten sollen die Grundzüge der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte, also Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren kennenlernen.
Die Studenten sollten in der Lage sein, einen Strafprozess in seinen Grundzügen analysieren und ohne großen Aufwand in die Praxis (Gerichtsjahr; Praxis bei einem Anwalt) einsteigen zu können.
Es herrscht Anwenheitspflicht. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungstermine versäumt, darf nicht zur Klausur antreten und bleibt damit ohne Abschluss.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation
Lösung von Praxisbeispielen, die im Handout abgedruckt sind.
Für die Mitarbeit an der Lösung der ausgegebenen Praxisbeispiele gibt es Punkte. Diese Mitarbeitspunkte (maximasl drei) werden bei einer positiven Klausur zu den dortigen Punkten dazugezählt und können das Endergebnis bis zu einer Notenskala verbessern.
Des weiteren muss bis zum Klausurtermin eine Hausarbeit abgeliefert werden. Sollte jemand diese Hausarbeit entweder überhaupt nicht abliefern oder darauf eine negative Benotung erzielen, werden zwei Punkte von der Klausurbenotung abgezogen.
Bei einer negativ beurteilten Klausur kann man mit einer besonders gut ausgearbeiteten Hausarbeit Punkte dazu bekommen (Hausarbeit sehr gut = + 2 Punkte; Hausarbeit gut = + 1 Punkt).
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist eine positive Klausur.
Strafrecht Allgemeiner Teil und aus dem Bereich Strafrecht Besonderer Teil Erster, Dritter, Sechster, Siebenter, Zehnter, Zwölfter, Dreizehnter, Neunzehnter, Zwanzigster, Einundzwanzigster sowie Zweiundzwanzigster Abschnitt des StGBs
§§ 27 - 30 SMG
§§ 1 - 19 JGG
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