Syllabus
Registration via LPIS
Im Fachseminar werden unter dem Generalthema "Informatik im Recht" durch ProfessorInnen und PraktikerInnen Grundlagen der Rechtsinformatik vermittelt und spezielle Themenbereiche vertiefend behandelt. Schwerpunkte werden unter anderem die Entwicklung der Rechtsinformatik, Recht und Logik, Anwendungen im Verwaltungs- und Privatrecht, Datensicherheit und die Grenzen der Informatik in der Juristerei bilden. Genauer Inhalt und Lehrdesign werden noch bekanntgegeben.
Nach Absolvierung der Lehrveranstaltung
- haben die Teilnehmer ein Grundverständnis für Informationstechnologie,
- wissen die Teilnehmer über den derzeitigen Stand im Bereich Legal Tech bescheid,
- können die Teilnehmer einfache Programme selbst schreiben oder deren Arbeitsweise nachvollziehen.
Die Veranstaltung wird nach einer Vorbesprechung und Einführung als Blocklehrveranstaltung abgehalten (voraussichtlich vier Halbtage). Der Inhalt wird anhand von Vorträgen und Workshops vermittelt, wobei der Lehrinhalt praxisbezogen (anhand von Beispielen und Fällen) demonstriert wird. Die Vorträge werden interaktiv gestaltet; die Teilnehmer haben praktische Aufgaben zu bearbeiten, die in Heimarbeit zu lösen sind.
Die Vermitlung des Lehrstoffes erfolgt in vier Modulen:
1. Einführung: Überblick über die historische Entwicklung der Rechtsinformatik; Vermittlung von Grundbegriffen und Grundlagen
2. Technisches Grundwissen: Erarbeitung der technisches Aspekte für das Thema Rechtsinformatik
3. Anwendungen: Software-Kategorien in Zusammenhang mit Rechtsberatungs- und Verwaltungsaufgaben
4. Sonderthemen: Ausgewählte Themen aus dem Bereich Legal Tech
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