Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer Zwischenklausur (13.09.) und einer Endklausur (26.09.). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest eine Stunde. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient jeweils nur zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte, nicht handelsübliche Rechtstexte.
Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der mündlichen Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken.
Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:
- Mitarbeit: 10%
- Zwischenklausur: 40%
- Endklausur: 50%
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.