Syllabus

Title
0219 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Lukas Lobnik, LL.M. (WU), BSc (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/16/19 to 09/22/19
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 10/08/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.03
Tuesday 10/15/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 10/22/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 10/29/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Friday 11/08/19 02:30 PM - 04:30 PM TC.0.10 Audimax
Tuesday 11/12/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 11/19/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 11/26/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 12/03/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 12/10/19 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.05
Tuesday 12/17/19 06:30 PM - 09:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
  • Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
  • Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
  • Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
  • Finanzierung und Kapitalmarktrecht
  • Jahresabschluss und Abschlussprüfung

Bitte beachten Sie, dass die 8. Auflage des Skriptums Wirtschaftsprivatrecht II voraussichtlich Ende September 2019 erscheinen wird. Das neue Skriptum enthält den aktuellen Lehrstoff und ist daher die Literaturgrundlage für die Lehrveranstaltung.

Learning outcomes

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:

  • Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
  • Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
  • Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
  • Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
  • Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Attendance requirements

Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich.

In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.

Teaching/learning method(s)

Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erarbeiten. Während der Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft. Im Rahmen schriftlicher Gruppenarbeiten (Falllösung, Case Study) können Studierende das erworbene Wissen vertiefen und in Hinblick auf die Klausuren festigen.

Assessment

Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:

  • Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten (10 Punkte)
  • Schriftliche Fallausarbeitung (10 Punkte)
  • Zwischenklausur (20 Punkte)
  • Endklausur (60 Punkte)
  • (freiwillige) Case Study (5 Zusatzpunkte)

Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Übungsfälle werden vorab zur Verfügung gestellt und sind mit Hilfe des Skripts für die jeweilige Einheit vorzubereiten. Insgesamt 10 Punkte werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Fallösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. 

Schriftliche Fallausarbeitung: In der ersten Semesterhälfte ist ein Übungsfall schriftlich auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch die Fallausarbeitung haben Studierende in Hinblick auf die schriftlichen Klausuren die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.

Zwischen- und Endklausur: Bei den Prüfungen soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II in der aktuellen Auflage sowie die in der Lehrveranstaltung diskutierten Inhalte. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.

(freiwillige) Case Study: In der zweiten Semesterhälfte haben Studierende die Möglichkeit, in einer Gruppe (bis zu 3 Personen) eine Case Study zum Firmenbuch zu bearbeiten. Dabei werden juristische Fragestellungen zu den LV-Inhalten unter Verwendung der Firmenbuchdaten und Gesellschaftsverträge echter Unternehmen gelöst. Die Teilnahme an der Case Study ist freiwillig, je nach Qualität der schriftlichen Ausarbeitung können bis zu 5 Zusatzpunkte erreicht werden.

Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.

Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend

Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Fallausarbeitung, Mitarbeit, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.

Prerequisites for participation and waiting lists

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

 

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.

Readings
1 Author: Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Spitzer/Winner
Title:

Wirtschaftsprivatrecht II


Publisher: Fakultas
Edition: 7
Remarks: NEUE AUFLAGE ERSCHEINT VORAUSSICHTLICH IM WS 2019/20
Year: 2013
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Script
2
Title:

Kodex Wirtschaftsprivatrecht in der aktuellen Auflage


Remarks: alternativ kann auch eine andere unkommentierte Gesetzessammlung verwendet werden (zB Kodex Unternehmensrecht). Bei der Prüfung dürfen unkommentierte Gesetzessammlungen als erlaubtes Hilfsmittel verwendet werden.
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
3 Author: Perner/Spitzer/Kodek
Title:

Bürgerliches Recht


Publisher: Manz
Edition: 5
Year: 2016
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Reference literature
Type: Book
4 Author: Ratka/Rauter/Völkl
Title:

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Band I und II).


Publisher: Manz
Edition: 3
Remarks: 2017
Recommendation: Reference literature
Type: Book
Recommended previous knowledge and skills

Die Lehrveranstaltung baut auf den Inhalten der Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I auf. Die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts (insbesondere Vertragsabschluss, allgemeines und besonderes Schuldrecht, Mehrpersonalität, persönliche und dingliche Kreditsicherheiten) sind bereits in der Literatur zur LVP WPR I dargestellt und sollten vor Beginn von WPR II unbedingt wiederholt werden.

Availability of lecturer(s)

Nach der Lehrveranstaltung im Hörsaal sowie per E-Mail (lukas.lobnik@wu.ac.at).

Last edited: 2019-09-24



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