Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
- Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil (MC-Test)
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen)
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 120
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
120 – 106 = Sehr gut
105 – 91 = Gut
90 – 76 = Befriedigend
75 – 61 = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 30 Punkte; positiv ab 15 Punkten
Endklausur = max 90 Punkte; positiv ab 46 Punkten; bei negativer Beurteilung der Endklausur (aber mindestens 9 erreichten Punkten) zweiter Antritt möglich.
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 40 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 61 Punkte in der VUE erreicht werden. Bei einer negativen Beurteilung der Endklausur haben Sie das Recht die Endklausur zu wiederholen. Im Falle eines zweiten Antritts zur Endklausur ist jedoch zu beachten, dass immer das Ergebnis des zweiten Antritts gezählt wird, dh es kann auch zu einer Verschlechterung der Gesamtbeurteilung der VUE kommen.
Allfällige Mitarbeit wird nur bei positiver Beurteilung aufgrund der schriftlichen Teilleistungen gezählt und kann bei Zwischennoten den Ausschlag geben.
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht) verwendet werden.