Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/09/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 10/16/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 10/23/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 10/30/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 11/06/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 11/13/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 11/20/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 11/27/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.3.01 |
Wednesday | 12/04/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Wednesday | 12/11/19 | 08:00 AM - 10:15 AM | TC.5.01 |
Tuesday | 12/17/19 | 06:30 PM - 08:30 PM | TC.2.01 |
Tuesday | 12/17/19 | 06:30 PM - 09:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.
- Allgemeines Zivilrecht
- Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
- Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
- Finanzierung und Kapitalmarktrecht
- Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Bitte beachten Sie, dass die 8. Auflage des Skriptums Wirtschaftsprivatrecht II voraussichtlich Ende September 2019 erscheinen wird. Das neue Skriptum enthält den aktuellen Lehrstoff und ist daher die Literaturgrundlage für die Lehrveranstaltung.
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
- Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
- Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
- Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
- Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht.
Es besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Einheit. Diese wird kontrolliert. Mehr als zweimaliges Fernbleiben ohne Abmeldung von der Lehrveranstaltung führt zur negativen Beurteilung.
Abmeldung:
Die Studierenden können sich bis zum Beginn der ersten Zwischenklausur am 30.10.2019 abmelden. Danach werden keine Abmeldungen mehr entgegengenommen. Studierende, die sich nicht zeitgerecht abmelden und keine positive Leistung erbringen, werden negativ beurteilt.
Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erarbeiten. Während der Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft. Im Rahmen schriftlicher Gruppenarbeiten (Falllösung, Case Study) können Studierende das erworbene Wissen vertiefen und in Hinblick auf die Klausuren festigen.
BEURTEILUNG:
Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, maximal 40 durch Mitarbeit (inkl zweier Kurztests) und maximal 60 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind insgesamt 50,5 Punkte erforderlich. Der Notenschlüssel sieht im Detail wie folgt aus:
0-50 Punkte nicht genügend (5)
50,5-60 Punkte genügend (4)
60,5-70 Punkte befriedigend (3)
70,5-80 Punkte gut (2)
80,5-100 Punkte sehr gut (1)
MITARBEITSPUNKTE:
a) Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltung vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter!); maximal können 10 Punkte erreicht werden. Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten, dh für die erste Einheit ist bereits Kapitel 1 vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV, für welche je nach Qualität und Quantität der beantworteten Fragen Mitarbeitspunkte erreicht werden können. Auch durch zusätzliche qualifizierte Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte gesammelt werden.
b) Schriftliche Kurztests: Schriftliche Zwischentests finden voraussichtlich am 30.10.2019 und am 04.12.2019 jeweils von 08:00 bis 08:30 Uhr statt. Diese Termine werden in der Lehrveranstaltung bestätigt bzw. werden bei Bedarf neue Termine genannt. Bei diesen Zwischentests können insgesamt maximal 30 Punkte erreicht werden. Es werden offene Fragen und/oder Multiple-Choice-Fragen gestellt. Die Verwendung einer gebundenen, unkommentierten Gesetzesausgabe ist erlaubt und sogar ausdrücklich erwünscht.
ENDKLAUSUR:
Die Endklausur findet voraussichtlich am Dienstag, den 17.12.2019 um 18:30-21:30 im TC 0.01 Audimax statt; die Verwendung einer gebundenen, unkommentierten Gesetzesausgabe ist gestattet. Nehmen Sie diesen Termin jedenfalls wahr. Es gibt ausnahmslos keine Nachklausur, ebenso wenig kann eine Beurteilung aufgrund einer mündlichen Prüfung erfolgen. Dasselbe gilt für die Kurztests!
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können.
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